Wien: Lenker entzieht sich der Anhaltung und rammt Polizeifahrzeuge
Vorfall: 05.05.2026, 22:00 Uhr / 1010 Wien, 1060 Wien
Im Rahmen eines Verkehrsplanquadrates wollten Beamte des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt gestern Abend am Opernring einen PKW anhalten. Der Lenker ignorierte jedoch sämtliche Anhaltezeichen (Blaulicht, Folgetonhorn) und entzog sich der Anhaltung. Im Zuge dessen flüchtete er mit teilweise nahezu 100 km/h über mehrere Straßenzüge, beging zahlreiche Verwaltungsübertretungen (unter anderem Missachtung von Fahrverboten, Vorschriftszeichen und Bodenmarkierungen) und gefährdete die körperliche Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, indem er einen Linienbus sowie einen Fahrradfahrer zum unvermittelten Abbremsen bzw. Ablenken nötigte. Durch die Beamten wurden umgehend weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung angefordert, die in zivilen Streifenkraftwägen mittels Straßensperren am Getreidemarkt und in der Fillgradergasse versuchten, den Flüchtenden anzuhalten. Der Tatverdächtige rammte jedoch beide Einsatzfahrzeuge und setzte seine Flucht unbeirrt fort. Dabei wurde eine Beamtin durch den Aufprall am Bein verletzt und musste vom Dienst abtreten; die beiden Dienstfahrzeuge wurde schwer beschädigt. Im Rahmen der Fahndung wurde das verlassene Fluchtfahrzeug schließlich in der Schadekgasse in Wien-Mariahilf aufgefunden. Der Lenker war in unbekannte Richtung geflohen. Im Zuge der Ermittlungen konnte ein 38-jähriger österreichischer Staatsbürger als Tatverdächtiger ausgeforscht und an seiner Wohnadresse in Wien-Penzing angetroffen werden. Der Mann, dem die Lenkberechtigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt entzogen worden war, stritt die Tatvorwürfe ab. Eine Vorführung zu einer amtsärztlichen Untersuchung verweigerte der scheinbar unter Suchtmitteleinfluss stehende Tatverdächtige.
Der 38-Jährige wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß wegen des Verdachts des mehrfachen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der schweren Körperverletzung, der mehrfachen Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr, der Nötigung sowie nach zahlreichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen angezeigt.
Quelle: LPD Wien
