Salzburg: Hier hilft das Land bei der Miete

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Hilfe bei Mietschulden im Bild: Landesrätin Andrea Klambauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn
Foto: Land Salzburg / Neumayr – Leopold
07 Apr 18:11 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Rechtzeitig Beratung und Unterstützung nutzen, wenn es bei den Wohnkosten eng wird

(LK) Pandemie, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit – für viele ist es immer schwieriger, ihre laufenden Wohnkosten zu begleichen. „Leistbares Wohnen abzusichern, hat für uns hohe Priorität“, sind sich Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und Landesrätin Andrea Klambauer einig. Das Land greift hier vielen Salzburgerinnen und Salzburgern mehrfach unter die Arme.

Hier die Möglichkeiten, wie das Land Salzburg bei der Miete helfen kann, im Überblick:

  • Sozialunterstützung
  • Wohnbeihilfe
  • verlängerte Wohnbaudarlehen
  • Heizkostenzuschuss
  • punktuelle und anlassbezogene Hilfe
  • Beratung

Wer Hilfe braucht, soll sie in Anspruch nehmen

Die Salzburger Sozialunterstützung bietet neben der Hilfe für den Lebensunterhalt auch Hilfe für die Mietkosten oder auch kurzfristige Sonderbedarfe wie zum Beispiel Möbel. Und die Salzburger Wohnbeihilfe schützt 35.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den geförderten Mietwohnungen des Landes vor sozialen Härtefällen. „Hier gilt, was für viele Bereiche zutrifft: Wer Unterstützung braucht, soll diese auch in Anspruch nehmen. Je früher Kontakt aufgenommen wird, umso besser kann geholfen werden. Wir appellieren, möglichst frühzeitig Unterstützungen und Hilfen anzunehmen, damit es erst gar nicht zur Anhäufung von Mietschulden oder gar zum Wohnungsverlust kommt“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Soziales) und Landesrätin Andrea Klambauer (Wohnbau).

Wohnbeihilfe verhindert Härtefälle

„Rund 10.000 Haushalte erhalten aufgrund eines niedrigen Einkommens einen Miet-Zuschuss für ihre geförderte Wohnung. Zirka 400 Haushalte haben im vergangenen Jahr diesen erleichterten Zugang zur Beihilfe aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust in Anspruch genommen. Mehr als 25 Millionen Euro werden über die Wohnbeihilfe direkt an armutsbetroffene Menschen ausbezahlt. Delogierungen werden von den gemeinnützigen Bauträgern so gut wie möglich verhindert. Die gemeinnützigen Bauträger sind immer äußerst bemüht, eine individuelle Lösung für die Betroffenen zu finden“, betont Landesrätin Andrea Klambauer.

Rückzahlung von Darlehen wird verlängert

Auch bei den Eigenheimen ist das Land aktiv: „Im Rahmen der Förderung für Eigentumswohnungen wurden bei der Rückzahlung von Darlehen verlängerte Laufzeiten eingeräumt und damit auch hier eine rasche und unbürokratische Hilfe auf die Beine gestellt“, sagt Klambauer.

Unterstützung bei besonderen Lebenslagen und Heizkosten

Auch einmalige Unterstützungsleistungen zur Wohnraumsicherung oder -beschaffung gibt es, durch die Hilfe in besonderen Lebenslagen oder die Landeshilfe. So ist eine punktuelle und anlassbezogene Unterstützung auch möglich, wenn keine längere Leistung aus der Sozialunterstützung möglich oder nötig ist. „Auch wenn es bei den Betriebskosten mit der Finanzierung eng wird, haben wir Hilfsmöglichkeiten“, weist Schellhorn hin. Unter anderem ist noch bis 31. Mai 2021 der Antrag auf einen Heizkostenzuschuss möglich.

Breites Beratungsnetz

Genauso wichtig wie die materiellen Leistungen sind für Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn die vom Land unterstützten Beratungsleistungen: „Delogierungsprävention, Schuldenberatung, Sozialberatungsstellen oder Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe helfen wesentlich mit, dass nachhaltige Lösungen für Menschen gefunden werden, deren Versorgung gefährdet ist.“ Daher finanziert das Land diese Einrichtungen mit rund 3,5 Millionen Euro jährlich. Sie bieten einen guten Überblick über die materiellen Unterstützungen und helfen auch bei der Antragstellung. Dabei haben sie alle Lebenslagen im Auge. Dadurch tragen sie wesentlich zu einer Stabilisierung der persönlichen Situation von hilfesuchenden Menschen bei.

Die wichtigsten Ansprechpartner und Beratungen auf einen Blick



Quelle: Land Salzburg



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