28 Nov 2020
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verbotenNach §38 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten (Ausnahme - genehmigtes Feuerwerk). Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister kann mittels Verordnung bestimmte Ortsteile von diesem Verbot ausnehmen, wenn dadurch nicht die Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelastungen zu erwarten sind. Außerhalb des Ortsgebietes ist eine Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auch innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten. Ausnahme: das Vorliegen einer Genehmigung.
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