Zweiter „Corona-Drive-in“ für Abstriche in Zell am See

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Foto: Land Salzburg/Franz Neumayr
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18 Mär 07:33 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nur bei Zuweisung ist eine Anfahrt möglich / Polizei unterstützt das Rote Kreuz

(LK) In Zell am See ist seit heute auf dem Parkplatz der Areitbahn in Schüttdorf auch der zweite „Corona-Abstrich-Drive-in“ in Betrieb. Nach dem am Parkplatz der Red Bull Arena hat das Rote Kreuz nun auch im Pinzgau die Möglichkeit geschaffen, jene Personen so schnell wie möglich zu testen, bei denen der konkrete Verdacht auf eine Corona-Virus-Erkrankung besteht.

Nach wie vor gilt: In den beiden mobilen „Drive-in“-Einrichtungen werden ausschließlich jene Personen getestet, die sich zuvor beim Hausarzt oder bei der zentralen Hotline 1450 gemeldet haben und von dort zu einer Testung angemeldet werden. Ein eigenmächtiges Anfahren ist nicht möglich. Warum? Das erklärt der Mediziner Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion dem Landes-Medienzentrum (LMZ):

LMZ: Wann kann man Corona nachweisen, würden vorsorgliche Tests Sinn machen?

Oberfeld: „Ein Nachweis ist in der Regel bei Auftreten von Symptomen wie beispielsweise Fieber, Husten möglich. In Ausnahmefällen auch schon bis zu zwei Tage vorher. Vor allem deshalb, aber auch weil die Kapazitäten begrenzt sind, werden derzeit ausschließlich konkrete Verdachtsfälle getestet.“

LMZ: Wer darf zum Drive-in Abstrich fahren?

Oberfeld: „Voraussetzung ist eine medizinische Abklärung durch den Hausarzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450. Diese übermittelt die erforderlichen Daten inklusive Autokennzeichen an die Drive-in Abstrichstellen.“

LMZ: Wo werden derzeit Drive-in Abstriche durchgeführt?

Oberfeld: „Derzeit werden Drive-in-Abstriche beim Stadion in Kleßheim und bei der Areitbahn in Zell am See angeboten.“

Bei Infektionsverdacht 1450 oder Hausarzt anrufen

Wenn der Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht, muss also telefonisch mit dem Hausarzt oder der Gesundheitsberatung 1450 abgeklärt werden, ob es sich um eine Infektion diesem handeln könnte. Bei konkretem Verdacht wird die betreffende Person, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage ist, dem „Corona-Drive-in“ zugewiesen.


Quelle: Land Salzburg



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