Gmunden: Wilderer-Bande ausgeforscht

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Forststraße - Symbolbild
© patrikslechta, pixabay.com
21 Aug 09:23 2020 von Sarah Gillhofer Print This Article

Die Polizeiinspektion Bad Ischl führte seit Ende April 2020 aufgrund vertraulicher Hinweise aus der Bevölkerung vorerst Ermittlungen gegen drei Männer aus dem Bezirk Gmunden, 19, 26 und 27 Jahre alt, die verdächtig waren, im Gemeindegebiet von Bad Ischl sowie im Alpenvorland der Wilderei nachzugehen. Der 27-Jährige wurde außerdem verdächtigt, trotz eines Waffenverbotes Schusswaffen zu besitzen sowie Schalldämpfer und Munition herzustellen. Aufgrund der daraufhin eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen konnte der Erstverdacht erhärtet und die Ermittlungen auch gegen einen 52-Jährigen aus dem Bezirk Gmunden ausgeweitet werden. In den frühen Morgenstunden des 1. Juni 2020 wurde der 27-Jährige bei einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle im Gemeindegebiet von Bad Ischl mit einer Jagdwaffe, Munition und Jagdausrüstung betreten und festgenommen. Aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Wels wurden die Wohnobjekte der vier Hauptbeschuldigten durchsucht, wobei eine umfangreiche Anzahl an Schusswaffen und Munition, Schalldämpfern, Jagdausrüstung, diverse Jagdtrophäen, eingefrorene Wildtiere sowie weitere ermittlungsrelevante Gegenstände sichergestellt wurden. Alle vier Beschuldigten zeigten sich bei den Einvernahmen grundlegend geständig. Aufgrund der geführten Folgeermittlungen ergaben sich sodann Belastungen gegen einen 45-Jährigen aus dem Bezirk Gmunden. Dieser soll den widerrechtlichen Abschuss von Rehwild und Füchsen ermöglicht haben. Außerdem wurden zwei 27-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land ausgeforscht, diese sind verdächtig, im Gemeindegebiet von Piberbach und Wallern an der Trattnach mehrere als geschützt geltende Biber erlegt zu haben. Aufgrund dessen wurden von der Staatsanwaltschaft Wels auch bei den beiden Hausdurchsuchungen angeordnet. Dabei konnten auch eine große Anzahl an Schusswaffen und Munition, unzählige Jagdtrophäen sowie eingefrorene Wildtiere sichergestellt werden. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen konnten bislang mehr als 55 Tathandlungen ermittelt werden, bei denen die Beschuldigten im wechselweisen Zusammenwirken und in unterschiedlichen Zusammenstellungen in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl unter teilweiser Verletzung der Schonzeitenbestimmungen und unter Verwendung von Jagdwaffen mit Schalldämpfer und Nachtsichtgeräten mehr als 100 wildlebende Tiere, sowohl solche, die als jagdbar erklärt sind, als auch solche, die nach den landesgesetzlichen Vorschriften als allgemein sowie besonders geschützt gelten, widerrechtlich erlegt haben sollen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen neben mindestens 26 Rehen, darunter 17 Böcken, auch Fisch- und Seidenreiher, Biber, Füchse, Bussarde, Gänsesäger, Feldhasen, Fasane, Mauswiesel, Bisamratten, Krähen, Tauben, Dohlen, Eichelhäher, Sperber, Grün- und Schwarzspechte, Haussperlinge, Amseln, Eichkätzchen und Bachforellen widerrechtlich getötet und von den Beschuldigten einbehalten worden sein. Die Beschuldigten aus dem Bezirk Gmunden, ausgenommen der 45-Jährige, von denen keiner im Besitz einer gültigen Jagdkarte war, sollen hierbei nahezu ausschließlich in den Nachtstunden mit Jagdwaffen, Wärmebildkameras und Schalldämpfern vorwiegend in den Gemeindegebieten von Bad Ischl, St. Wolfgang und Ohlsdorf aus den fahrenden Autos Rehwild nachgestellt, dieses erlegt, an den Wohnsitzadressen zerwirkt und die Geweihtrophäen ausgekocht haben, wobei das gewonnene Wildfleisch unter den Beschuldigten zum Eigenverzehr geteilt worden sein soll.
Insgesamt wurden 78 Schusswaffen aller Kategorien, mehrere tausend Schuss Munition verschiedenster Kaliber, 31 Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras sowie umfangreiches Equipment zur Selbstherstellung von Munition sichergestellt und gegen die sieben Beteiligten vorläufige Waffenverbote ausgesprochen, die zwischenzeitlich allesamt behördlich bestätigt wurden.
Durch den widerrechtlichen Abschuss der dem Jagdgesetz unterliegenden Wildtiere soll den jeweils geschädigten Jagdgenossenschaften ein finanzieller Gesamtschaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.



Quelle: LPD Oberösterreich



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Redaktion Tirol

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