Tirol: Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel in ganz Österreich aufgehoben

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Tirol

23 Apr 10:07 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

  • Stallpflicht ab Samstag, den 22. April 2023 aufgehoben
  • Vogelgrippe-Risiko nach wie vor erhöht
  • Vorsichtsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden

Die bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wurde österreichweit mit heute, Samstag, den 22. April 2023, aufgehoben. Die Aufhebung der Stallpflicht gilt somit auch für die in Tirol betroffenen Gebiete, der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen und dem Achenseegebiet.

„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) noch in der Wildvogelpopulation – vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln – zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist. Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft“, informiert Paul Ortner von der Landesveterinärdirektion Tirol.

Weiterhin gilt, dass sich alle Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße – auch nach Wegfall der Stallpflicht an folgende Bestimmungen halten müssen:

  • Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
  • Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.

Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen.

Seit Jahresbeginn wurden in Tirol drei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln sowie ein Ausbruch in einem Tierpark im Unterland festgestellt.


Quelle: Land Tirol



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