Wien: Tatverdächtiger nach "Rip-Deal" festgenommen

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Foto: LPD Wien
20 Jul 11:59 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

September 2019 / Mailand, Steiermark:

Im September 2019 soll sich ein Mann auf eine Annonce im Internet gemeldet haben, in der ein Brüderpaar (34 und 36 Jahre alt) ihren Luxussportwagen zum Kauf angeboten hatte. Es soll vereinbart worden sein, dass, bevor es zum Kauf des Autos kommt, als "Nebengeschäft", die vermeintlichen Käufer eine Luxusuhr und Goldmünzen von dem Brüderpaar kaufen.
Mitte September 2019 soll es dann zu einem Treffen zwischen dem Brüderpaar und zwei Vertretern des vermeintlichen Käufers in einem Nobelhotel in Italien gekommen sein. Dort sollen dann gegen Bezahlung die vereinbarten Wertsachen übergeben worden sein. Erst später soll das Brüderpaar bemerkt haben, dass es sich bei dem übergebenen Bargeld um Falschgeld handelt, weshalb sie Anzeige erstatteten.
Die eigens für diese Deliktsform gegründete Rip-Deal Unit Vienna des Landeskriminalamts Wien ermittelte daraufhin auf Hochtouren. Nach Monaten intensiver Ermittlungen, mit Unterstützung des Bundeskriminalamts und Polizisten aus der Schweiz, ist es gelungen, die beiden mutmaßlichen Betrüger auszuforschen. Im April 2022 konnte dann einer der beiden Tatverdächtigen, ein 41-jähriger italienischer Staatsangehöriger, in Kroatien festgenommen werden.
Ende Mai 2022 wurde der Beschuldigte nach Österreich ausgeliefert, wo dieser nun in Untersuchungshaft ist. Nach dem Zweiten wird noch gefahndet.

Rip-Deal: Beim Modus Rip-Deal handelt es sich um eine Deliktsform, welche nahezu ausschließlich durch erfahrene Banden und Clans der Westbalkanregion angewandt wird.
Es handelt sich um ein betrügerisches Rechtsgeschäft, bei welchem die Täterschaft zumeist beabsichtigt Luxusgüter wie hochpreisige Uhren, Goldmünzen oder Goldbaren, aber auch etwa Kryptowährungen käuflich zu erwerben. Im Gegenzug jedoch wird für das begehrte Luxusgut nahezu immer Falschgeld übergeben. Durch die Täterschaft wird darüber hinaus zumeist beabsichtigt das betrügerische Rechtsgeschäft im Ausland – vorzugsweise in Italien - abzuwickeln.
Auch beim Verkauf von Immobilien, Booten oder hochpreisigen Automobilen kommt es zu derartigen Taten: Die Täterschaft, welche bei derartigen Geschäften dann zumeist als Vermittler zwischen Opfer und dem vorgeblichen eigentlichen Käufer auftritt, gibt bei derartigen Delikten dann zumeist an, eine Art Vermittlungsprovision für die Vermittlung an Dritte erhalten zu wollen. Zumeist in Form von Kryptowährungen oder bspw Gold oder Goldbarren. Im Gegenzug und nach Erhalt der Vermittlungsprovision würde die Täterschaft dann die Kaufsumme überweisen oder wird dem Opfer erneut Falschgeld als Kaufsumme übergeben.

Prävention:
• Reisen Sie für den Verkauf eigener – vor allem luxuriöser - Habseligkeiten nicht ins Ausland/Lassen Sie sich nicht ins Ausland locken.
• Seien Sie achtsam und werden sie misstrauisch, wenn der potentielle Käufer keine Anstalten macht über den Kaufpreis verhandeln zu wollen.
• Stellen Sie Nachforschungen über ihre Geschäftspartner an und lassen sie sich Referenzen der Käufer vorweisen – gerade bei Verkäufen von Luxusgütern.
• Erstatten Sie nach einem Rip-Deal jedenfalls auch im Inland Anzeige und nicht nur im Ausland.
• Wenden Sie sich bei Misstrauen an die nächste Polizeidienststelle oder sehen sie vom anstehenden Geschäft ab.


Quelle: LPD Wien



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