Taskforce Burgenland fordert: Bund muss Regelungslücken bei Asbest schließen 

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Burgenland

14 Feb 18:00 2026 von Redaktion International Print This Article

Beprobung der Steinbrüche wurde diese Woche abgeschlossen – die Auswertung der Gesteinsproben dauert rund vier Wochen

Die Taskforce spricht sich mit Nachdruck für eine klare gesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein aus und fordert den Bund auf, eine bestehende Gesetzeslücke rasch zu schließen und Klarheit für die Bevölkerung und die Politik zu schaffen. „Derzeit fehlt in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen verbindlichen Grenzwert knüpft", so Mag. Andreas Temmel, Jurist und Vertreter der Landesverwaltung in der Taskforce. Damit sei das Inverkehrbringen solcher Materialien rechtlich nicht eindeutig untersagt. Die Mitglieder der Taskforce fordern einhellig: „Die Bundesregierung muss diese Regelungslücke bei Asbest dringend schließen.“ Im Burgenland wurde die Beprobung der vier betroffenen Steinbrüche gestern, Freitag, abgeschlossen. Die Auswertung der Gesteinsproben dauert rund vier Wochen. Erste Ergebnisse der Luftmessungen außerhalb der Steinbrüche können voraussichtlich Ende nächster Woche präsentiert werden.

Seit 1990 ist das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien verboten, allerdings ausschließlich dann, wenn die Asbestfasern absichtlich zugesetzt wurden. Das Chemikaliengesetz sowie die dazugehörige Verbotsverordnung beziehen sich ausschließlich auf Produkte mit bewusst beigemengtem Asbest. Natürlich vorkommender Asbest in Gestein fällt nicht unter diese Regelungen. Diese Rechtsauffassung wird auch vom zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) bestätigt.
Aus Sicht der Taskforce handelt es sich dabei um eine relevante regulatorische Lücke, die dringend auf Bundesebene geschlossen werden muss. Der bestehende rechtliche Graubereich, wie ihn auch das Umweltbundesamt sieht, kann ausschließlich durch bundesgesetzliche Maßnahmen bereinigt werden.

Auch auf europäischer Ebene sind derartige Materialien derzeit nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst. Dass eine Regelung möglich ist, zeigt Deutschland, wo in der dortigen Gefahrstoffverordnung diese Materie klar geregelt ist.

Beprobung der Steinbrüche abgeschlossen

Inzwischen wurde die Beprobung der vier betroffenen Steinbrüche abgeschlossen. Gestern, Freitag, wurde der letzte Standort untersucht. Dabei wurden repräsentative Materialproben entnommen sowie begleitende Luftmessungen durchgeführt. Mit einem Ergebnis der Auswertungen der Gesteinsproben kann in frühestens vier Wochen gerechnet werden.

Die Luftmessungen außerhalb der Steinbrüche hingegen laufen unvermindert weiter. Erste Ergebnisse dieser Luftmessungen können voraussichtlich Ende nächster Woche präsentiert werden; grundsätzlich ist aber klar, dass Messungen – neben Ausbreitungsrechnungen – als entscheidendes Kriterium für die gesundheitliche Bewertung systematisch durchzuführen, über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu erfassen und fachlich, medizinisch einzuordnen sind. Messungen über einen längeren Zeitraum sind jedenfalls notwendig, um Grundlagen für eine objektive Beurteilung zu schaffen.

Langzeitbelastung entscheidend

Langfristige Messungen sind erforderlich, um eine fundierte fachärztliche Beurteilung zu ermöglichen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend ist dabei nicht das bloße Vorhandensein asbesthaltiger Materialien im Gestein. Eine potenzielle Gefährdung entsteht ausschließlich dann, wenn Asbestfasern freigesetzt werden und über die Atemluft auf die Bevölkerung einwirken können.

Erste Auswertungen der bisher durchgeführten Luftmessungen durch die Taskforce zeigen, dass kein akutes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung besteht. Vom Gestein selbst geht keine unmittelbare Gefahr aus. Maßgeblich ist die Belastung der Luft beziehungsweise die lebenslange kumulative Exposition gegenüber Fasern.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten klare arbeitsrechtliche Grenzwerte: Der zulässige Grenzwert liegt bei 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft bei einer täglichen Exposition von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche über mehrere Monate.

Die bislang erhobenen Messwerte liegen – unter Berücksichtigung der bei natürlichen Asbestvorkommen üblichen Hintergrundbelastung – sämtlich unter den für die Taskforce maßgeblichen Richtwerten. Es zeigen sich keine Auffälligkeiten im Hinblick auf eine Gesundheitsgefährdung.
Die Taskforce wird weiterhin transparent über alle weiteren Schritte und Ergebnisse informieren.


Quelle: Land Burgenland



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