Burgenland: Seniorenombudsstelle nimmt Fahrt auf

Slide background
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und Seniorenombudsmann Martin Huber.
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
Slide background
Landesrat Dr. Leonhard Schneemann und Seniorenombudsmann Martin Huber.
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
28 Aug 19:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schneemann: Beratungstermine in allen burgenländischen Bezirkshauptmannschaften stehen fest

Mit der Schaffung der Pensionisten- und Seniorenombudsstelle zeigt die burgenländische Landesregierung einmal mehr, dass sie auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingeht. Der älteren Generation wird die Wertschätzung entgegen gebracht, die sie verdient. Landesrat Leonhard Schneemann: "Mit der neuen Ombudsstelle wird das breite Angebot des Landes weiter ausgebaut. Auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung wird damit intensiver eingegangen, um ihr so die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie auch verdient hat. Es freut mich, dass die Seniorenombudsstelle Fahrt aufnimmt."

Die Ombudsstelle fungiert als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik, sie ist Ansprechpartner und Sprachrohr für die ältere Generation im Burgenland. Zudem bietet sie der älteren Generation Unterstützung bei rechtlichen Fragen an und steht ihr mit Rat und Tat zur Seite.

Zu diesem Zweck bietet der Ombudsmann Mag. Martin Huber in den Bezirkshauptmannschaften des ganzen Burgenlands Beratungstermine an:

  • 07.09.2021: Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See
  • 09.09.2021: Bezirkshauptmannschaft Mattersburg
  • 16.09.2021: Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
  • 23.09.2021: Bezirkshauptmannschaft Oberwart
  • 27.09.2021: Bezirkshauptmannschaft Güssing
  • 01.10.2021: Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
  • 05.10.2021: Landhaus Eisenstadt

Ombudsmann Martin Huber betont: "Um Wartezeiten zu vermeiden und die Sicherheit in Bezug auf die Covid-19-Pandemie gewährleisten zu können, bitten wir Sie vorab einen Termin unter 057-600-2453 oder [email protected] zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass zur Wahrnehmung des Termins ein 3-G Nachweis unbedingt notwendig ist. Sollte es Aufgrund der pandemischen Entwicklung nicht möglich sein die Termine persönlich abzuhalten, erfolgt die Beratung alternativ telefonisch", so Huber abschließend.


Quelle: Land Burgenland



Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg