Salzburg: Salzburg regelt raumordnungsrechtliche Umweltprüfungen neu

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Salzburg

12 Mai 10:00 2026 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land legt umfassenden Verordnungsentwurf vor / Weniger Bürokratie für Planungen im Bereich Wirtschaft und Energie

(LK) Heute wurde die neue Umweltprüfungsverordnung des Landes in die vierwöchige Begutachtung geschickt. Die vorgelegte Verordnung soll die Regeln für Umweltprüfungen im Bereich der Raumordnung in Salzburg praxisnäher gestalten und Planungen im Bereich Wirtschaft und Energie entbürokratisieren und vereinfachen.

Kernstück der Verordnung ist das Entfallen der Umwelterheblichkeitsprüfung beziehungsweise der Umweltprüfung für Planungen bis 5.000 Quadratmeter. Ebenfalls wurden die Schwellenwerte bei Planungen über 5.000 Quadratmeter teils neu gefasst sowie im Hinblick auf geschützte Gebiete adaptiert. Die Umweltprüfungsverordnung ist bis zum 8. Juni in Begutachtung. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden oder Interessengruppen Anregungen einbringen. Der Beschluss der Verordnung ist im Anschluss an die Begutachtung geplant.

Edtstadler: „Wirtschaftsstandort Salzburg wird gestärkt.“

Landeshauptfrau Karoline Edtstadler betont: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Entbürokratisierung im Bundesland voranzutreiben, deshalb habe ich im Herbst 2025 eine Taskforce eingesetzt. Die vorliegende Verordnung ist ein bedeutender und notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Novelle der Umweltprüfungsverordnung ermöglicht es, Prozesse zu verschlanken, zu beschleunigen und die Zahl an Umweltprüfungen zu verringern. Dabei wird nicht nur Geld gespart, sondern der Wirtschaftsstandort Salzburg gestärkt und die Rahmenbedingungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer verbessert.“

Svazek: „Entlastung für Landes- und Gemeindeebene.“

Für Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek steht fest, dass mit der neuen Verordnung, die auf Initiative von Landesrat Martin Zauner erstellt wurde, „umweltrelevante Fragen früher und auf der richtigen Ebene geprüft werden sollen. Also nach Möglichkeit bereits im Räumlichen Entwicklungskonzept und nicht erst in späteren Einzelverfahren. Im Bereich der Raumordnung setzen wir so einen großen Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Denn kleine Änderungen werden nicht mehr denselben Prüfaufwand auslösen wie große, umweltrelevante Planungen. Das wird die Verwaltung sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene entlasten.“

Zauner: „Sachlichkeit steht im Fokus.“

Für Landesrat Martin Zauner steht fest: „Die neue Verordnung befreit Bagatellfälle vollständig von zusätzlichem Prüfaufwand und richtet den Fokus auf jene Planungen, bei denen mögliche Auswirkungen auf die Umwelt konkret zu erwarten sind. So entfällt beispielsweise die Umwelterheblichkeitsprüfung oder Umweltprüfung bei Planungen bis zu 5.000 Quadratmeter komplett. Im Bereich über 5.000 Quadratmeter bis zum jeweiligen Schwellenwert sieht der Entwurf dagegen nicht in jedem Fall eine Prüfung vor. Hier sind sinnvolle Ausnahmen ausdrücklich vorgesehen. Beispielsweise dann, wenn einem Flächenwidmungsplan bereits ein umweltgeprüftes Räumliches Entwicklungskonzept - REKneu - zugrunde liegt und aus einer weiteren Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind. So sollen Doppelprüfungen vermieden und Verfahren vereinfacht werden.“

Bewertungslogik mit sieben Parametern

Laut Verordnungsentwurf soll das System auf eine neue, übersichtlichere Bewertungslogik umgestellt werden. So sollen die möglichen Umweltauswirkungen anhand von sieben Schutzgütern beurteilt werden: Mensch, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Zum Teil neu geregelt werden auch einzelne Schwellenwerte im Flächenwidmungsplan. Dies betrifft unter anderem Beherbergungsgroßbetriebe, Windkraftanlagen und die Kennzeichnung von Flächen für freistehende Solaranlagen. Für geschützte Gebiete bleiben gleichzeitig die gewohnt strengen Maßstäbe aufrecht.


Quelle: Land Salzburg



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