Salzburg regelt nun den Abschuss von Raben und Wasservögeln per Verordnung

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Salzburg

11 Feb 19:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Entwurf der ersten Abschussplanverordnung für 2024 und 2025 liegt vor / Schäden für die Fischerei haben sich verdreifacht

(LK) Rabenvögel, Grau- oder Fischreiher sowie Kormorane richten in Salzburg zum Teil sehr große Schäden in der Land- und Fischereiwirtschaft an. Das Land Salzburg wird deshalb die Bestände durch Bejagung aktiv regulieren, um ein Umweltgleichgewicht wiederherzustellen. Ab heuer wird dies erstmals mit einer Abschussplanverordnung, die in Kürze in Begutachtung gehen wird, geschehen. Das kündigt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek am Sonntag beim Bezirksjägertag im Lungau an.

Bisher wurden die Abschusszahlen für Raben- und Wasservögel und damit die Bestandskontrolle zur Vermeidung von Schäden in Salzburg per Bescheid geregelt. Mit der nunmehrigen Verordnung, sie soll voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen, werden Höchstabschusszahlen pro Wildregion verordnet, welche im Zuge der Jahresabschussplanung gezielt auf jene Reviere aufgeteilt werden, wo entsprechende Schäden zu erwarten sind beziehungsweise solche vorliegen.

Svazek: „Rechtssicherheit für Jägerschaft.“

Raben- und Wasservögel sind für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek Gewinner unserer Kulturlandschaft und sollen im Sinne der Ernährungssicherheit aber auch im Sinne der Artenvielfalt reguliert werden. „Die Verordnung jetzt gibt uns vor allem die Möglichkeit, dass nur dann eingegriffen werden muss, wenn es notwendig ist, da es sich um Höchstabschusszahlen handelt. Wir gewinnen so Zeit und Rechtssicherheit für die Jägerschaft und sind zielorientiert. Mit der neuen Verordnung können wir dort Feuer löschen, wo es brennt“, so Marlene Svazek.

Fischerei: Schadenssumme verdreifacht

Die gemeldeten Schäden durch Grau- oder Fischreiher sowie Kormoranen am Fischbestand in Salzburg haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. „Seit dem Jahr 2010 hat sich die Schadenshöhe von rund 400.000 Euro auf rund 1,3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Nur mit einer gezielten und effektiven Regulierung bei diesen Wasservögeln kann das Land das Schadensausmaß eindämmen und damit auch zum Erhalt vieler gefährdeter Fischarten maßgeblich beitragen“, so Svazek.

Zunehmender Druck auf Flora und Fauna

Zum Schutz von wildlebender Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung ihrer natürlichen Lebensräume wird in der Abschussplanverordnung auch die Bejagung von Rabenvögeln wie Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher geregelt. Diese können erhebliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen von Mais und Getreide über Grünland und Gemüse- bis hin zu Obstkulturen verursachen. „Steigende Bestände bei diesen Vogelarten haben auch den Druck auf Flora, Fauna und Landwirtschaft steigen lassen“ betont Marlene Svazek.

Monitoring begleitet Bejagung

Begleitet wird die Kontrolle der Bestände von Raben- und Wasservögeln mit einem laufenden Monitoring, das vom Landesfischereiverband, der Jägerschaft und der Landwirtschaftskammer in den jeweiligen Bereichen durchgeführt wird. „Dazu werden sowohl die Bestände der jeweiligen Tierarten mittels Zählungen dokumentiert also auch regelmäßig die verursachten Schäden erhoben“, sagt Marlene Svazek.

Nächste Schritte

Der Verordnungsentwurf soll im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung gehen, nachdem die Regierungsmitglieder diese unterschrieben haben. Dann gibt es eine Woche lang die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Nach Ende der Frist werden diese gesichtet und die Verordnung – sie gilt dann bis Ende 2025 - erlassen.


Quelle: Land Salzburg



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