Salzburg: Salzburg ist um acht Erbhöfe reicher

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Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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08 Mai 06:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Festakt in der Residenz / Landwirtschaftliche Betriebe seit Jahrhunderten im Familienbesitz

(LK) Im Rahmen eines Festakts verlieh Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf heute acht heimischen Bauernhöfen die Bezeichnung „Erbhof“. Die landwirtschaftlichen Betriebe aus dem Flachgau, Pongau und Pinzgau stehen jeweils seit mindestens zwei Jahrhunderten im stolzen Besitz derselben Familie und werden auch von dieser bewirtschaftet.

Als Erbhof-Eigentümer sind die acht Familien – wie es ein entsprechendes Landesgesetz auch vorsieht - ab sofort berechtigt, am Wohnhaus eine mit dem Landeswappen versehene Tafel mit der Aufschrift "Erbhof“ anzubringen und auch selbst ein Ehrenabzeichen zu tragen. So können sie nach außen sichtbar machen, dass der eigene Hof von Generation zu Generation weitergegeben wurde und zudem ein Verbindungselement innerhalb der Familie ist.

Pallauf: „Anerkennung für Familientradition.“

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf betonte beim Ehrungsfestakt: „Im gesamten Bundesland gibt es knapp 1.000 Erbhöfe, heute sind es wieder acht mehr geworden. Ich freue mich, diese ehrenvolle Bezeichnung hier in der Residenz verleihen zu dürfen und dadurch die Familien für die Jahrhunderte lange Bewirtschaftung und Kultivierung ihres landwirtschaftlichen Anwesens zu würdigen.“

Schwaiger: „Gelebte Nachhaltigkeit.“

Landesrat Josef Schwaiger weist anlässlich des Festakts darauf hin, dass die Erbhöfe auch eine enorme Vorbildwirkung haben: „Die Erbhofbauern und -bäuerinnen praktizieren nachweislich eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Höfe und beweisen eindrucksvoll, dass die Landwirtschaft immer wieder auch mit Veränderungen umgehen konnte und kann.“

Acht neue Erbhöfe

Der älteste heute ausgezeichnete bäuerliche Betrieb aus Thalgau blickt auf eine bald vierhundertjährige Familiengeschichte zurück, der „jüngste“ auf mehr als 200 Jahre. Ein Familienbesitz von mindestens 200 Jahren ist auch Voraussetzung dafür, die Bezeichnung „Erbhof“ führen zu dürfen:

Pongau:

  • Hintergottschallgut, Familie Schneider, Radstadt, seit 1774
  • Schnöllhofgut, Familie Sieberer, St. Martin am Tennengebirge, seit 1809
  • Oberfarmwanggut, Familie Steger, Radstadt, seit 1812
  • Reithofgut, Familie Ahornegger, Filzmoos, seit 1818

Flachgau:

  • Sterzl- oder Pfarrhubgut, Familie Haas, Thalgau, seit 1643
  • Dobergut, Familie Giglmayr, Nußdorf am Haunsberg, seit 1764
  • Mühle im Stadlberggut, Familie Lettner, Straßwalchen, seit 1803

Pinzgau:

  • Riederhäuslgut, Familie Scheiber, Leogang, seit 1820

Quelle: Land Salzburg



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