Salzburg: Raumordnungsbericht zeigt: Die Richtung stimmt

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Raumordnungsbericht im Bild: Landesrat Josef Schwaiger
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leopold
11 Feb 08:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gemeinsames Ziel: Leistbares Wohnen und Perspektiven für alle Regionen

(LK) „Unsere wertvollen und knappen Güter Grund und Boden bestmöglich für die Generationen nach uns abzusichern und den Menschen in allen Regionen ein gesichertes Lebensumfeld zu ermöglichen – das ist das gemeinsame Ziel der Landesregierung. Der aktuelle Raumordnungsbericht liefert uns dafür wichtige Grundlagen und Erkenntnisse und zeigt vor allem eines: Wir sind bereits auf dem richtigen Weg“, betont Landesrat Josef Schwaiger.

Seit 2018 ist das neue Raumordnungsgesetz in Kraft. „Wir möchten das, was funktioniert hat, beibehalten und bei Herausforderungen und neuen Entwicklungen völlig neue Wege gehen. Wohnen muss für alle leistbar sein und bleiben“, bringt es Landesrat Josef Schwaiger auf den Punkt.

Raumordnung auf dem Prüfstand

Auf 194 Seiten werden im Bericht die zwischen 2015 und 2019 erarbeiteten Grundlagen wie Gesetzesänderungen und Verordnungen, die Entwicklungstrends der Raumentwicklung sowie die von Land, Gemeinden und Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt untersucht. „Die Lehren daraus haben wir in vielen Bereichen bereits gezogen und nachjustiert. Gleichzeitig haben wir neue Regeln geschaffen, um Flächenfraß und der Preisspirale bei Bauland und Häusern wirksam entgegentreten zu können“, so Schwaiger.

Der neue Weg in der Raumordnung

  • Leistbares Bauen und Wohnen unter anderem durch Start- und Übergangswohnungen, dafür vereinfachte Regeln, Bauerverfahren und weniger Bürokratie. Zum Beispiel mit Mietwohnungen zwischen 45 und 65 Quadratmetern, die Zuweisung durch die Gemeinden, Flexibilität bei Wohnungs- und Zimmergrößen und so weiter.
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, zum Beispiel durch Nachverdichtung, Überbauung von Supermärkten und auch vereinfachter Ausbau von Dachböden durch Anheben der Traufenhöhe um 75 cm.
  • Leistbare Grundstücke durch Hauptwohnsitze statt Leerstand und Spekulation. Dazu gehört auch die Verhinderung von Zweitwohnsitzen.
  • Digitalisierungsoffensive in der Raumordnung und beim Baurecht. So sollen Verfahren und Genehmigungen vereinfacht, die Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.
  • Neue Steuerungsmöglichkeiten bei Beherbergungsbetrieben, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Herabsetzung des Schwellenwertes für die Widmung von 120 Zimmer auf 60.

Neues Landesentwicklungsprogramm

„Der Raumordnungsbericht macht es deutlich: Es braucht für die Zukunft einen klaren Fahrplan, wie es im Land weitergehen soll. Das leistet das neue Landesentwicklungsprogramm, das wir auf breiter Basis mit den Gemeinden abgestimmt haben und das demnächst von Regierung beschlossen wird. Damit haben wir ein neues, verbindliches Planungswerkzeug“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Zukunftsfittes Grundverkehrsgesetz

Teil des Pakets zu mehr Wohnraum und zukunftsfitten Regelungen für Grund und Boden ist das neue Grundverkehrsgesetz, das noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden soll, „Wir justieren nicht nur ein wenig nach, sondern schreiben es neu und legen wichtige, grundlegende Dinge fest. Ich bin überzeugt davon, dass dieses neue Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Verwaltung ein äußerst praktikables, sehr konsequentes Instrument ist, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen und für die Zukunft vorzusorgen“, so Schwaiger.

Die Eckpunkte des neuen Grundverkehrsgesetzes im Überblick

  • Neudefinition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Richtung tatsächlicher Nutzung, Bewirtschaftungskonzept und Nutzungspflicht für 15 Jahre
  • Neudefinition Landwirtschaft (75 Prozent müssen selbst bewirtschaftet werden
  • klare Definition Großgrundbesitz mittels Einheitswert
  • Einführung eines am Ertragswerts orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises
  • Nur mehr eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission (statt bisher fünf) unter der Leitung eines/r Grundverkehrsbeauftragten
  • klare Parameter zur Nutzungsüberprüfung und vereinfachter Weg zur Versteigerung, wenn bestimmungswidrig
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Bebautes Grundstück ein Jahr, bei umfassender Sanierung eines Gebäudes fünf Jahre, unbebaute Grundstücke sieben Jahre

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Quelle: Land Salzburg



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