Salzburg-Stadt: Verkehrs- und Suchtmittelkontrollen

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Foto: Regionews SG / Symbolbild
19 Jän 17:39 2026 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Polizei Salzburg führte am 18. Jänner im Stadtgebiet von Salzburg mobile Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Alkohol- und Suchtmittel im Straßenverkehr durch. Dabei kam es zu mehreren Anzeigen und Maßnahmen.
Der Alkovortest verlief bei einem 23-jährigen Lenker in der Aigner Straße trotz Symptomen negativ, ein Drogenschnelltest zeigte eine Beeinträchtigung durch Cannabis an. Die Amtsärztin stellte Fahruntauglichkeit fest, woraufhin der Führerschein vorläufig abgenommen wurde.
Am Vormittag wurde in der Münchner Bundesstraße ein 33-jähriger Pkw Lenker angehalten, der keinen Führerschein vorweisen konnte und nicht glaubhaft machen konnte, im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung zu sein. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Am Abend wurde am Ignaz-Rieder-Kai eine 62-jährige Pkw Lenkerin aufgrund ihrer auffälligen Fahrweise angehalten. Ein Alkomattest ergab einen relevanten Messwert von 0,80 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Anzeige erstattet. Da die Lenkerin keinen Führerschein vorweisen konnte und das Vorliegen einer gültigen Lenkberechtigung nicht glaubhaft machte, wird zusätzlich Anzeige wegen Lenkens ohne gültige Lenkberechtigung erstattet.
Kurz vor Mitternacht wurde in der Vogelweiderstraße ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer angehalten. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf Cannabis. Die Amtsärztin stellte Fahruntauglichkeit fest. Dem Führerscheinneuling, wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und Anzeige erstattet.
Im Zuge einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am Rudolfskai wurde ein 20-jähriger Pkw Lenker angehalten. Ein Alkovortest verlief negativ, ein anschließend durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain. Der Lenker gab an, zuvor Schnupftabak konsumiert zu haben, welcher ihm von einer unbekannten Person angeboten worden sei. Bei der klinischen Untersuchung stellte die Amtsärztin die Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtmittelkonsum sowie Übermüdung fest. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen.


Quelle: LPD Salzburg



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