Radweglücke zwischen Dornbirn und Lustenau: Landesverwaltungsgericht bestätigt Enteignung

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Vorarlberg

19 Mai 18:00 2022 von Redaktion International Print This Article

LR Tittler: Wichtiges Projekt kann nun zum Abschluss gebracht werden

Bregenz (VLK) – Die Lücke im Radweg zwischen Dornbirn und Lustenau beim neuen Autobahnanschluss Dornbirn-Süd kann nun geschlossen werden. Ein Teilstück, das ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollte, darf nach dem Straßengesetz enteignet werden. Das hat das Landesverwaltungsgericht jetzt entschieden. „Ein wichtiges Projekt kann nun zum Abschluss gebracht werden“, freut sich Landesrat Marco Tittler. Die Bauvergabe wird umgehend erfolgen, die Bauarbeiten sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden.

Bei diesem wichtigen Radweg zwischen Dornbirn und Lustenau fehlte bisher ein rund 500 Quadratmeter großes Teilstück, weil ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollte. Dieser darf nun laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts enteignet werden. Der Grundstückseigentümer wird dafür finanziell entschädigt. Die Höhe der Entschädigung wurde gutachterlich festgestellt. „Mit diesem Erkenntnis können wir nun das Gesamtprojekt des Radwegs entlang der L45 fertigstellen und damit die Entflechtung des motorisierten Verkehrs und des Radverkehrs weiter vorantreiben“, betont Tittler.

Der weitere Fahrplan sieht nun vor, die Verbücherung nach erfolgter Vermessung des Grundstückes zu beantragen. Gleichzeitig soll die Bauvergabe erfolgen, sodass im Herbst 2022 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte. Diese dauern dann wenige Wochen.


Quelle: Land Vorarlberg



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