Salzburg: Novelle der Wohnbauförderung tritt mit 1. August in Kraft

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Wohnbausymposium Salzburg im Literaturhaus Salzburg Im Bild Andrea Klambauer, Landesrätin Salzburg Wohnbau Mietwohnungen Wohnbauförderung
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
31 Jul 19:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

30 Millionen Euro mehr im Budget / Erhöhung von Zuschlägen und Fördersätzen / Mehr Geld für weniger Flächenverbrauch

(LK) Mit 1. August 2021 tritt die Novelle der Wohnbauförderung in Kraft. Sie bringt eine Erhöhung der Fördersätze und Zuschläge in Höhe von 30 Millionen Euro mehr in den nächsten beiden Jahren sowohl bei Miete als auch bei Kauf und Verbesserungen bei der Mobilisierung von Bauland. Für Holzwohnbauten werden die Förderungen dauerhaft angehoben. Und: Sparsamer Flächenverbrauch wird besonders unterstützt.

„Zwar wurden im vergangenen Jahr 648 neue geförderte Mietwohnungen gebaut. Es wird aber wegen der steigenden Grund- und Baukosten zunehmend schwierig, leistbares Wohnen zu errichten“, so Landesrätin Andrea Klambauer.

Höhere Darlehen für geförderte Mietwohnungen

„Bei den gemeinnützigen Bauträgern werden wir bei der Errichtung von geförderten Mietwohnungen das Darlehen um mehr als 40 Prozent und die Zuschüsse um 50 Prozent erhöhen. Das bedeutet: Das Geld, das aus der Förderung direkt in die Errichtung fließt, wird in Zukunft durchschnittlich 25.000 Euro pro Wohnung betragen“, so die Wohnbau-Landesrätin.

Wichtigste Eckpunkte im Überblick

Der durchschnittliche Fördersatz bei der Miete steigt von derzeit 1.350 auf rund 1.640 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche. Erhöht werden auch die energierelevanten Zuschläge von zwölf auf 17,50 Euro sowie die sonstigen Zuschläge von 7,50 auf 12,50 pro Quadratmeter Fläche. „Die durchschnittliche Förderung beispielsweise einer 65 Quadratmeter großen Wohnung erhöht sich somit von 87.750 auf 106.600 Euro“, betont Klambauer.

Deutliche Verbesserungen bei Kauf und Errichtung

In diesem Bereich kommt es zur Anhebung des Zuschussgrundbetrags und der Zuschläge um 7,5 Prozent. Die Frist zur Antragstellung nach Baubeginnsanzeige wird von sechs auf neun Monate verlängert und die Einkommensgrenzen beim Kauf um 20 Prozent angehoben. Ab sofort gibt es eine Obergrenze der Förderung von 70.000 Euro. Die Kaufpreisobergrenze wird um zehn Prozent erhöht. „Laut Landesstatistik erhöht sich durch die Anhebung der Einkommensgrenzen der Anteil der förderwürdigen Personen von rund 68 auf 81 Prozent, bei den Haushalten von 72,4 auf 83,9 Prozent“, erklärt Landesrätin Klambauer.

Flächen sparen besonders unterstützt

Darüber hinaus berücksichtigt das Paket auch die Klimaziele des Landes, auf sparsamen Flächenverbrauch wird geachtet. Hier gibt es eine besondere Förderung durch Zuschläge von bis zu 8000 Euro. Bei der Mobilisierung von Grundstücken gibt es neue Regelungen. So wird etwa der Ankauf bebauter Grundstücke für jene Teile des Gebäudes gefördert, die für die Errichtung von Mietwohnungen oder größere Renovierungen vorgesehen sind. Der Kaufpreis darf dabei ein Viertel des Verkehrswerts nicht überschreiten. Als förderwürdig gelten Grundstücke mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr, mit Lage im Nahbereich des Lebensmitteleinzelhandels, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken sowie wenn die Wohnungen der Ortskernstärkung dienen und die Gemeinde nachweislichen Bedarf hat. Die Novelle wurde einstimmig von allen Fraktionen im Landtag beschlossen.


Quelle: Land Salzburg



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