Salzburg: Neues Grundverkehrsgesetz geht in Begutachtung

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Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
24 Mai 16:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Maßnahmenbündel gegen spekulativen Leerstand und Sicherung von Grünland für die Landwirtschaft

(LK) Heute ist der Entwurf für das neue Grundverkehrsgesetz in Begutachtung gegangen. „Wir sichern damit Grünland für die landwirtschaftliche Produktion und schieben dem spekulativen Leerstand einen Riegel vor“, fasst Landesrat Josef Schwaiger die beiden wichtigsten Ziele zusammen. Alle Fotos zum Download

„Es freut mich, dass wir nach knapp zweijähriger Vorbereitungszeit und ausführlicher Einbindung aller Fraktionen und weiteren Beteiligten den nächsten Schritt zur Gesetzwerdung starten können“, so Landesrat Josef Schwaiger. Neu sind ein verbindliches Bewirtschaftungskonzept über 15 Jahre beim Erwerb von Landwirtschaftsflächen und ein Höchstpreiskorridor für landwirtschaftliche Flächen nach deren Ertragswert und Lage. So wird Grunderwerb für heimische Landwirte wieder möglich. Ein wichtiges Kriterium ist künftig auch die Entfernung der Hofstelle zur gekauften Fläche.

Absicherung für geringsten Bodenverbrauch Österreichs

Wird in Salzburg künftig Eigentum als Wohnung, Haus oder bebauter Liegenschaft erworben, muss dort ein Hauptwohnsitz begründet werden. „Das Investieren in ‚Betongold‘ und spekulativer Leerstand werden damit wirkungsvoll verhindert. Denn wir wollen unseren Kindern und Enkelkindern ein lebenswertes Salzburg weitergeben und eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen, dabei aber unseren eingeschlagenen Weg - österreichweit mit Abstand geringsten Bodenverbrauch - konsequent weiterführen und absichern“, sagt Landesrat Josef Schwaiger.

Die Eckpunkte des neuen Grundverkehrsgesetzes im Überblick

  • Neudefinition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Richtung tatsächlicher Nutzung, Bewirtschaftungskonzept und Nutzungspflicht für 15 Jahre, ansonsten Rückabwicklung;
  • Neudefinition Landwirtschaft (75 Prozent müssen selbst bewirtschaftet werden)
  • Räumliche Nähe ist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend (20 Kilometer zu landwirtschaftlicher Nutzfläche, 60 für Forst- und Almflächen);
  • Definition Großgrundbesitz mittels Einheitswert;
  • Einführung eines am Ertragswert orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises;
  • Nur mehr eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission (statt bisher fünf) unter der Leitung eines/r Grundverkehrsbeauftragten;
  • Geeignete Möglichkeiten zur Nutzungsüberprüfung und vereinfachter Weg zur Versteigerung, wenn bestimmungswidrig genutzt;
  • Begriffsdefinition des Hauptwohnsitzes und Nachweispflicht für dessen Begründung (Sozialversicherung, Arbeitgeber, Schulbesuch der Kinder etc.);
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz;
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Bebautes Grundstück ein Jahr, bei umfassender Sanierung eines Gebäudes fünf Jahre, unbebaute Grundstücke sieben Jahre.

Der Weg zum neuen Grundverkehrsgesetz

Ab heute läuft die Begutachtung über einen Zeitraum von vier Wochen. Nach Sichtung der dazu abgegebenen Stellungnahmen wird der Gesetzesentwurf voraussichtlich noch im Juli dem Landtag zugeleitet. „Salzburg hat dann ein modernes, zukunftsfittes und sehr strenges Grundverkehrsgesetz, das mit dem Raumordnungsgesetz und den Baurechtsmaterien eng verzahnt ist und so die Grundlage für eine konsequent sparsame Bodenpolitik und verantwortungsvolle Entwicklung in unserem Land bildet“, ist Schwaiger überzeugt.


Quelle: Land Salzburg



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