Motorradverkehrsschwerpunkt im Bereich ‚Rohrer Berg‘

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Polizei - Symbolbild
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03 Jun 15:41 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Am 1. und 2. Juni 2019 führten Bedienstete der Polizeiinspektion Pernitz einen Motorradverkehrsschwerpunkt am ‚Rohrer Berg‘ im Freilandgebiet von Gutenstein, Bezirk Wiener Neustadt, und Nahbereich durch.

Im Zuge dieser Schwerpunktaktion auf der beliebten Motorradstrecke in Richtung ‚Kalte Kuchl‘, wurde der Fokus auf Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie auf die technische Ausrüstung der Motorräder gelegt.

Dabei wurde am Samstag, dem 1. Juni 2019, um 17:35 Uhr ein 38-jähriger ungarischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien mit seinem Motorrad mit einer Fahrgeschwindigkeit von 147 km/h anstatt der in diesem Bereich gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mittels Laserpistole gemessen und angehalten. Somit wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (abzüglich der Toleranzgrenze) um 72 km/h überschritten.

Am selben Tag, um 18:22 Uhr, wurde ein 54-jähriger österreichischer Staatsbürger, ebenfalls mit Wohnsitz in Wien, mit seinem Motorrad mit einer Fahrgeschwindigkeit von 134 km/h anstatt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mittels Laserpistole gemessen und angehalten. Somit wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (abzüglich der Toleranzgrenze) um 59 km/h überschritten.

Beide Lenker wurden der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zur Anzeige gebracht, ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet werden.


Fazit des Schwerpunktes:

Die Beamten erstatteten 10 Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, davon 4 wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, 1 Anzeige wegen abgefahrener Reifen, 5 Anzeigen wegen fehlendem DB-Killer bzw. Fehlen des E-Zeichens am Endschalldämpfer.

Insgesamt stellten die Beamten 30 Organstrafverfügungen aus, davon 21 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, 6 wegen fehlender DB-Killer, 3 wegen sonstiger Übertretungen.

Bei einem Motorrad erfolgte eine Kennzeichenabnahme wegen angefahrener Reifen, 4 Motorräder werden zu einer besonderen technischen Überprüfung vorgeladen.


Quelle: LPD Niederösterreich



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