Kärnten: Mehr Flexibilität beim Taxifahren nimmt Fahrt auf

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Foto: Büro LR Schuschnig
19 Aug 21:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Schuschnig: Fixpreisvereinbarungen bei vorbestellten Fahrten in Klagenfurt am Wörthersee und Villach werden rechtlich möglich – Mindestentgelt sichert Branche gegen Lohn- und Sozialdumping

Klagenfurt (LPD). Neue Kommunikationsformen und mobile Apps sind aus vielen Bereichen unseres Alltags nicht mehr wegzudenken. Auch in der Mobilität nehmen digitale Lösungen zu. „Digital bestellen und einen Festpreis bezahlen, ist immer wichtiger. Doch in der Taxibranche waren Fixpreisvereinbarungen in einem Tarifgebiet, auch wenn der Taxiunternehmer es anbieten wollte, bisher rechtlich unmöglich“, sagt Mobilitäts- und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Donnerstag.

Eine neue Verordnung des Landes schafft nun Klarheit, die Basis dafür ist die Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes des Bundes. „Damit wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, den Preis für eine Taxifahrt in einem Tarifgebiet im Vorfeld fix zu vereinbaren. In Kärnten betrifft diese neue Möglichkeit die Städte Klagenfurt und Villach. Gemeinsam mit der Taxibranche und den Sozialpartnern haben wir nun die rechtliche Basis geschaffen, damit Unternehmer ihren Fahrgästen künftig mehr Flexibilität und Wahlfreiheit anbieten können und gleichzeitig ein fairer Wettbewerb gesichert bleibt“, informiert Schuschnig gemeinsam mit dem zuständigen WKK-Fachgruppenobmann Christian Rumpelnig und Hans Pucker von der AK Kärnten.

Ein Festpreis kann vereinbart werden, wenn die Fahrt etwa telefonisch oder via App bestellt wird. Die Länder können für Fixpreisvereinbarungen Mindest- und Höchsttarife verordnen. In Kärnten wurde im Einvernehmen mit den Sozialpartnern ein Mindestentgelt von 3,50 Euro zuzüglich 2,16 Euro je Kilometer festgelegt. Damit liegen die pauschalen Mindestsätze rund zehn Prozent unter den geltenden Taxitarifen, zusätzlich entfallen Zuschläge, wie etwa für die Wartezeit. Ebenso wurde die Möglichkeit geschaffen, sich Fahrten zu einem herabgesetzten Fahrpreis mit anderen Fahrgästen zu teilen.

„Durch das Mindestentgelt wird die Branche gegen Lohn- und Sozialdumping abgesichert. Es soll kein ruinöser Wettbewerb mit unlauteren Methoden zulasten der Qualität oder der Lenker entstehen. Gleichzeitig wird damit für die Fahrgäste ein transparentes Modell geschaffen, denn sie wissen bereits im Vorfeld, wie viel die Fahrt kostet. Damit ist es auch unerheblich, welche Route gewählt wird oder wie lange die Beförderung dauert“, betont Schuschnig.

Für nicht vorbestellte Fahrten gelten in Klagenfurt und Villach weiterhin die festgelegten Tarife, fixe Vereinbarungen sind nicht möglich. Bei solchen Fahrten ist ein geeichter Fahrpreisanzeiger zu verwenden. Außerhalb der Städte Klagenfurt und Villach gibt es keine Änderungen: der Fahrpreis kann auch weiterhin wie gewohnt frei vereinbart werden.
„Mit der neuen Taxi-Tarifverordnung konnte im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben ein vernünftiger Kompromiss im Sinne aller Beteiligten erzielt werden“ halten Schuschnig, Rumpelnig und Pucker unisono fest.




Quelle: Land Kärnten



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