Tirol: LRin Mair - „Land Tirol unterstützt bei Schulkosten sowie Schulveranstaltungen im Inland“
Unterstützung gilt für Familien mit Pflichtschulkindern (erste bis neunte Schulstufe).
- Ganzjährig beantragbar: Schulkostenbeihilfe als Beitrag zu Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
- Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland, wie Sportwochen
- Bilanz 2025: über 7.800 Anträge bewilligt und 2,3 Millionen Euro ausbezahlt
Das zweite Semester steht vor der Tür und vielfach stehen verschiedene Kosten rund um den Schulbesuch an – von Anschaffungen für den Unterricht bis hin zu Schulveranstaltungen wie Sportwochen. Eltern schulpflichtiger Kinder (erste bis neunte Schulstufe) werden vonseiten des Landes auf verschiedenen Ebenen bestmöglich unterstützt: unter anderem mit der einkommensabhängigen Schulkostenbeihilfe und der Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland (ebenfalls einkommensabhängig). Für die Schulkostenbeihilfe kann das ganze Jahr über angesucht werden.
„Allen voran wollen wir einkommensschwächere Familien durch Beiträge für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland unterstützen. Wegen fehlender finanzieller Mittel soll kein Kind in Tirol Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder bei einer gemeinsamen Schulwoche nicht dabei sein können“, betont Familienlandesrätin Astrid Mair und verweist auf die hohe Nachfrage: „Allein im vergangenen Jahr 2025 wurden über 7.800 Anträge bewilligt und insgesamt rund 2,3 Millionen Euro an Familien zur Auszahlung gebracht.“
Beantragung der Förderung das ganze Jahr über online möglich
Die Schulkostenbeihilfe kann zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter einmal für das jeweilige Schuljahr beantragt werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.
Die Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland kann ebenso für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen. SchülerInnen einer allgemeinbildenden höheren Schule können beim Bildungsministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe bzw. www.tirol.gv.at/generationen.
Quelle: Land Tirol
