Vorarlberg: LH Wallner traf neuen Vorarlberger Landesvolksanwalt Klaus Feurstein

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LH Wallner traf neuen Vorarlberger Landesvolksanwalt Klaus Feurstein::Vorarlbergs neu gewählter Landesvolksanwalt Klaus Feurstein bei Landeshauptmann Markus Wallner
Foto: VLK/A. Serra, Donnerstag, 10. Juni 2021
11 Jun 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landeshauptmann unterstrich im Gespräch die Bedeutung der regionalen Struktur der Volksanwaltschaft und den direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger

Bregenz (VLK) – „Der dezentrale Ansatz hat sich in den über 35 Jahren bestens bewährt“. Das sagte Landeshauptmann Markus Wallner am Donnerstag (10. Juni) im Gespräch mit dem neu gewählten Vorarlberger Landesvolksanwalt Klaus Feurstein, dessen Amtsperiode am 15. Mai begonnen hat und sechs Jahre andauert. Gegenüber einer von Wien ausgehenden Vermittlung durch die dortige Bundesvolksanwaltschaft sei die regionale Struktur in vielen Fällen von Vorteil, stellte Wallner klar: „Vor allem wenn es um Fragen geht, die mit örtlichen Kenntnissen und aus geringerer Distanz besser zu lösen sind“. Dem neuen Landesvolksanwalt wünschte er für die „wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe“ alles Gute.

Landesvolksanwalt Feurstein drückte im Gespräch seine große Freude darüber aus, die Funktion für die Vorarlberger Bevölkerung ausüben zu dürfen. Es gehe ihm um einen möglichst niederschwelligen Zugang, den er für die Menschen sicherstellen wolle. „Dazu ist unter anderem vorgesehen, als Landesvolksanwalt in allen Vorarlberger Regionen regelmäßige Sprechstunden anzubieten“, informierte Feurstein.

Im Vorjahr feierte die Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft ihr 35-jähriges Bestehen. Für Landeshauptmann Markus Wallner ist die Einrichtung auch „Ausdruck für gelebte Eigenständigkeit und Bürgernähe“ in Vorarlberg. Die Arbeit der kompetenten Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger genieße hohes Vertrauen und werde von den Menschen in Vorarlberg sehr geschätzt, führte Wallner aus.

Der große politische Rückhalt der Einrichtung ergibt sich aus der Bestellung: Bis heute ist für die Wahl eines Landesvolksanwaltes bzw. -volksanwältin eine Dreiviertelmehrheit im Landtag nötig – das sind 27 der 36 Abgeordneten-Stimmen. Nur eine Wiederwahl ist zulässig. Die Volksanwaltschaft gehört nicht zur Landesverwaltung. Sie ist unabhängig und parteipolitisch neutral.

Vorarlberg war im Jahr 1985 das erste österreichische Bundesland mit einer eigenen Volksanwaltschaft. Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Einrichtung wurde bereits 1984 geschaffen. Die entsprechende Novelle der Landesverfassung ist vom Landtag damals einstimmig beschlossen worden.


Quelle: Land Vorarlberg



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