Salzburg: Einzelwagenförderung - Einreichfrist beginnt am 1. Jänner 2026

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Salzburg

17 Nov 18:00 2025 von Redaktion International Print This Article

Finanzieller Anreiz für Unternehmen / Land unterstützt Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene

(HP) Mit der Einzelwagenförderung unterstützt das Land Salzburg Unternehmen dabei, ihren Güterverkehr auf der Schiene abzuwickeln. Ab 1. Jänner 2026 beginnt die dreimonatige Einreichfrist für Förderansuchen für im Jahr 2025 abgewickelte Schienentransporte.

Das Land fördert den Gütertransport auf der Schiene mit bis zu 240 Euro pro Einzelwagen. Landeshauptfrau-Stv. Stefan Schnöll im Archivbild an der Anschlussbahn der R.E.P. GmbH in Schwarzach mit Judith Engel (Vorständin ÖBB Infrastruktur) und Thomas Lindinger (GF R.E.P.).

Im Einzelwagenverkehr werden einzelne Güterwagen von unterschiedlichen Versendern und unterschiedlichen Empfängern in einem Zug zusammengefasst. In Salzburg stellt der Einzelwagenverkehr für viele Unternehmen die einzige Möglichkeit dar, den Gütertransport auf die Schiene zu verlagern.

Schnöll: „Entlastung unserer Straßen.“

Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll informiert: „Für Unternehmen, die überschaubare Mengen an Gütern auf die Schiene verlagern wollen, sind die Kosten im Vergleich zum Straßentransport einfach wesentlich höher. Hier wollen wir mit öffentlicher Unterstützung für den Einzelwagenverkehr ansetzen, um immer mehr Unternehmen den Umstieg auf die Schiene zu erleichtern - und so auch unser Straßennetz zu entlasten.“

Bis 240 Euro pro Einzelwagen

Das Land gewährt für 2025 einen Zuschuss in der Höhe von 240 Euro pro Einzelwagen an Anschlussbahnbetreiber bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro. Salzburger Unternehmen, welche für den Transport ein öffentliches Ladegleis oder eine fremde Anschlussbahn nutzen, werden mit 100 Euro pro Einzelwagen unterstützt. Hier liegt die Deckelung bei 10.000 Euro. Über den Mehrverkehrs- und Einsteigerbonus können die jeweiligen Maximalbeträge noch erhöht werden.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251117_40 (ap/msc)


Quelle: Land Salzburg



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