Eingeschränkter Parteienverkehr bei der Landespolizeidirektion Burgenland (LPD B)

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Polizeiauto - Symbolbild
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16 Mär 06:27 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der Landespolizeidirektion Burgenland – Eisenstadt - geben.

Das Amtsgebäude in 7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 84 ist ab morgen, 16. März 2020, bis auf Widerruf für den Parteienverkehr eingeschränkt geöffnet.

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Ausnahmen gibt es nur für Personen, die im Besitz einer persönlichen Ladung sind, und bei absolut notwendigen Anträgen (diese sind bei Möglichkeit elektronisch einzubringen, die Bezahlung erfolgt bei Abholung).
Verkehrsamt: Es entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten.
Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur nach Terminvereinbarung durchgeführt.

Anfragen bzw. Anträge sind telefonisch oder auf elektronischem Weg an die zuständigen Organisationseinheiten zu richten.

Kontaktadressen:
- Strafamt: [email protected]
o Telefonnummer: 059133-10 6110

- Führerscheinstelle / Zulassungsstelle: [email protected]
o Telefonnummer: 059133-10 6666

- Vereins-, Versammlungswesen: [email protected]
o Telefonnummer: 059133-10 6667

- Waffenwesen / Strafregister: [email protected]
o Telefonnummer: 059133-10 6667

- E-Card Fotoerfassung: Telefonnummer: 059133-10 2666




Quelle: LPD Burgenland



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