Corona: Aktuelle Maßnahmen und Vorhaben für Salzburg

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Salzburg

31 Mär 09:07 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unterstützungspaket für besonders betroffene Bereiche

(LK) Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind in allen Branchen zu spüren, in manchen existenzbedrohend. „Wir lassen die Salzburgerinnen und Salzburger in dieser schwierigen Zeit nicht ohne Hilfe. Quer durch die Ressorts haben wir ein Unterstützungspaket geschnürt, mit dem besonders Betroffenen gezielt unter die Arme gegriffen wird“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

„Es ist für dieses Land eine enorme Anstrengung, die jedoch nötig ist. Die Salzburgerinnen und Salzburger erwarten sich zu Recht rasche und unbürokratische Hilfe“, so Haslauer sowie die beiden Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl und Heinrich Schellhorn und Landesrätin Andrea Klambauer unisono. Die Landesregierung hat ein Gesetzespaket mit 13 Maßnahmen für die Landtagssitzung morgen, 1. April, vorbereitet. Es werden Regelungen getroffen, die die Auswirkungen des Corona-Virus so gering wie möglich für die gesamte Bevölkerung, die Wirtschaft und die Gebietskörperschaften halten sollen und in herausfordernden sowie außergewöhnlichen Zeiten die Möglichkeit eröffnen, für die Dauer der Pandemie abweichende Maßnahmen zu setzen.

Haslauer: Land übernimmt Zinsendienst für Tourismus-Betriebe

Aufbauend auf der Haftungsaktion des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übernimmt Salzburg für die Betriebe der Freizeitwirtschaft den Zinsendienst aus Landesgeldern. „Das ist eine schnelle Möglichkeit, um den Tourismus-Unternehmen die jetzt notwendige Liquidität zu beschaffen. Schließlich sind deren Umsätze ja von heute auf morgen auf null eingebrochen“, so Haslauer. Das Land stellt dafür bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. „Wir arbeiten zudem ganz intensiv auch an Unterstützungsmaßnahmen für die anderen Branchen, warten hier aber noch auf die notwendigen Richtlinien des Bundes“, so Landeshauptmann Haslauer abschließend.

Aufschub für Verbands- und Tourismusbeiträge

Für die Verbands- und Tourismusbeiträge, die von den Unternehmerinnen und Unternehmern an das Landesabgabenamt zur Finanzierung der Tourismusverbände und des Tourismusförderungsfonds zu entrichten sind, gibt es ebenfalls eine Erleichterung. „Der Zahlungszeitpunkt für die Abgabe kann für besonders von der Krise betroffene Branchen von Mitte Mai auf Antrag bis Ende November dieses Jahres (Beitragserklärung bzw. 15. Jänner 2021 Zahlungszeitpunkt) gestundet werden, ohne dass dabei die üblichen Nebengebühren verrechnet werden," sagt Haslauer und ergänzt: „Wir schaffen damit eine spürbare Verschiebung der Abgabenlast von der Krise weg in hoffentlich wirtschaftlich wieder erfolgreiche Zeiten.“

Stöckl: Extreme Herausforderung für das Budget

„Die Corona-Pandemie setzt nicht nur unser gesamtes Gesundheitssystem und unsere Spitäler von Tag zu Tag stärker unter Druck, sondern ist auch eine extreme Herausforderung in finanzpolitischer Hinsicht. Auch, wenn sich die direkten und indirekten Kosten, die das Corona-Virus in Salzburg verursacht, derzeit kaum abschätzen lassen, steht fest, dass sich die Krise unmittelbar und massiv auf das Budget des Landes auswirken wird. Um auch in der aktuellen Situation finanziell handlungsfähig zu sein wird die Regierung in der morgigen Landtagssitzung ein Nachtragsbudget für das Jahr 2020 in der Höhe in insgesamt 250 Millionen Euro an zusätzlichen Auszahlungen zur Abstimmung bringen. Damit kann dann rasch, flexibel und unbürokratisch vor allem in den Bereichen Gesundheit, Spitäler, Soziales, Kinderbetreuung und Wirtschaft agiert werden“, betont Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl, für den unbestritten ist, „dass wir bereits im laufenden Jahr sehr viel zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssen und werden, um die unmittelbaren und längerfristigen Auswirkungen möglichst nachhaltig hintanzuhalten.“

Nicht fix, ob 250 Millionen Euro reichen

Der Finanzreferent ist froh, dass es in Salzburg so schnell gelungen ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendige und zusätzliche Liquidität des Landes zu schaffen. „Er wird sich erst im Laufe den kommenden Monaten herausstellen, ob wir den gesamten Rahmen ausschöpfen oder ihn möglicherweise auch noch erhöhen müssen. Offen ist in diesem Zusammenhang auch noch, wie sich die Mindereinnahmen aus den Ertragsanteilen des Bundes entwickeln. Auch diese lassen sich derzeit noch nicht beziffern“, so Stöckl. „Die jetzt veranschlagten 250 Millionen Euro werden wohl die Untergrenze sein und in den Folgejahren wird diese Summe nicht reichen. Dieser finanzielle Kraftakt ist nur aufgrund der nachhaltigen Budgetpolitik und des konsequenten Schuldenabbaus der vergangenen Jahre möglich. Dadurch, dass wir die Schulden um mehr als 800 Millionen Euro auf rund 1,334 Milliarden Euro abgebaut haben, haben wir nunmehr die finanziellen Spielräume, die wir dringend brauchen.“

Schellhorn: Hotline-Angebote des Landes für Psyche und Pflege ausgebaut

Neben den finanziellen Auswirkungen stehen die sozialen und menschlichen Aspekte derzeit im Mittelpunkt der Arbeit der Landesregierung. „Nachdem die aktuelle Situation unzählige und drängende Fragen in vielen Lebensbereichen aufwirft, haben wir umgehend unsere sozialen Beratungseinrichtungen des Landes auf Telefon- und E-Mail-Beratung umgestellt“, so Schellhorn. Eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist der Psychosoziale Dienst. Das Team aus Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie, Psychologen oder Diplomsozialarbeitern informiert, unterstützt und betreut im gesamten Bundesland Erwachsene mit psychischen Problemen sowie deren Angehörige und steht auch mit regionalen Ansprechpersonen zur Verfügung.

Pflegeberatung täglich von 8 bis 18 Uhr

Für alle Salzburgerinnen und Salzburger, die Fragen rund um das Thema „Pflege“ haben, steht die Hotline der Pflegeberatung des Landes ab dieser Woche täglich von 8 bis 18 Uhr unter +43 662 8042 3533 zur Verfügung. Dazu wird die Pflegeberatung auch personell mit drei Personen verstärkt werden, um sich allen Anfragen in gewohnter Genauigkeit widmen zu können.

Ersatzbetreuung für Pflegebedürftige

Die derzeitige Krisen-Situation kann auch Auswirkungen für ältere Menschen haben, die bisher zu Hause gepflegt worden sind. Was passiert aber, wenn die 24-Stunden-Betreuungskraft nicht mehr im Land ist oder die bisher pflegenden Angehörigen aufgrund von Erkrankungen ausfallen? „Wir wollen in erster Linie die Versorgung im häuslichen Umfeld sicherstellen und bereiten gleichzeitig eine stationäre Ersatzbetreuungseinrichtung vor. Zwei konkrete Angebote mit insgesamt mehr als 100 Plätzen sind in Prüfung“, so Schellhorn. Auch für das notwendige Betreuungs-Personal wird Vorsorge getroffen. Der Ausbau der Pflegeberatung wie auch Angebote zur Absicherung der häuslichen Pflege werden vom Bund mit bis zu 6,2 Millionen Euro mitunterstützt werden.

Mindestsicherung als Auffangnetz

„Für viele Menschen kommt derzeit zur Sorge um die eigene Gesundheit oder um Angehörige auch die Sorge um die materielle Existenz,“ weiß Schellhorn. „Hier stehen Leistungen aus der Mindestsicherung zur Verfügung, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder auftragsloser Selbstständigkeit und mangels eigener finanzieller Reserven das Einkommen unter den Ausgleichszulagenrichtsatz rutscht.“ Um eine reibungslose Abwicklung der Mindestsicherung auch in Zeiten zu gewährleisten, in denen mehr Menschen diese Unterstützung brauchen, wird der Landtag in seiner morgigen Sitzung die Umstellung auf das neue Sozialunterstützungsgesetz auf 1. Jänner 2021 verschieben.

Soforthilfe für Kultureinrichtungen

Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn reagierte nach dem Verbot aller kulturellen Veranstaltungen umgehend auf die daraus entstandenen finanziellen Einbußen der Kultureinrichtungen. Innerhalb einer Woche wurde die zweite Jahresrate an 40 Einrichtungen angewiesen. „Das war ein erster, sehr wichtiger Schritt, um die Liquidität sowie Arbeitsplätze und Infrastruktur abzusichern“, betont Schellhorn. Rund 1,5 Millionen Euro wurden vorzeitig ausbezahlt. Alle bereits zugesagten und gewährten Förderungen werden trotz Aussetzung des Veranstaltungs- und Probebetriebs ausgezahlt. Es war jedoch rasch klar, dass auch einzelne Künstlerinnen und Künstler dringend und schnell Unterstützung benötigen. Entfallene Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen führen zu existentiellen Problemen“, so Schellhorn, der in engem Austausch mit dem Bund sowie den Kulturverantwortlichen der Bundesländer ist.

„Arbeitsstipendien“ um 150.000 Euro

„Diese Krisenzeit verlangt dringende Maßnahmen“, unterstreicht Schellhorn. Das „Arbeitsstipendium 2020“ können Kulturschaffende aller Sparten ab sofort beantragen, es wird im Voraus gewährt, für maximal drei Monate, pro Monat mit 1.000 Euro dotiert. „In einer ersten Phase werden wir dafür 150.000 Euro bereitstellen, um Kulturschaffenden in den kommenden Wochen und Monaten eine Arbeitsperspektive in ihrem künstlerischen Feld zu ermöglichen.“

Klambauer: Maßnahmen bei unverschuldeten finanziellen Problemen

„Familien geraten derzeit unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten. Beim Wohnen und bei der Kinderbetreuung setzen wir Sofortmaßnahmen, um die Familien zu entlasten“, betont Landesrätin Andrea Klambauer.

Erleichterte Antragstellung für Wohnbeihilfen

Viele Salzburgerinnen und Salzburger sind aufgrund der aktuellen Lage von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen und brauchen zur Abdeckung ihrer Miete rasch finanzielle Unterstützung. „Daher wird die Wohnbeihilfe in den kommenden Wochen schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Durch eine Vereinfachung der Antragstellung erhalten anspruchsberechtigte Neubezieher diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung“, so Klambauer. Wird bereits Wohnbeihilfe bezogen, so erfolgt die Erhöhung der Beihilfe ab dem ersten Tag des Folgemonats entsprechend dem geringeren Einkommen.

Unterstützung für Selbstständige und EPUs

Besonders wichtig ist die Unterstützung der stark betroffenen Gruppe der Selbstständigen und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) durch Wohnbeihilfe. Die Nachweismodalität ändert sich im laufenden Jahr dahingehend, dass für die Berechnung der Wohnbeihilfe nur das halbe Einkommen, also 50 Prozent des letzten Einkommenssteuerbescheids, herangezogen wird. Außerdem gibt es im Jahr 2020 beim Erbringen von Nachweisen Kulanzregelungen, die ein schnelleres Handeln ermöglichen.

Rückzahlungen werden gestundet

„Wir werden auch bei den Rückzahlungen von Wohnbau-Darlehen oder Annuitätenzuschüssen Erleichterungen vornehmen: So werden Raten unbürokratisch und ausreichend lange gestundet, wodurch sich zwar die Laufzeit des Darlehens verlängert, dabei aber keine Verzugszinsen entstehen“, erklärt die Landesrätin.

Kinderbetreuung: Elternbeiträge aussetzen

Die Kinderbetreuung ist für viele Eltern derzeit eine besondere Herausforderung, da die Kinder in diesen Wochen daheim sind und die Mehrfachbelastung besonders spürbar wird. „Wir stellen eine Sonderförderung von zwei Millionen Euro zur Verfügung, damit Eltern, die ihre Kinder in diesen Wochen daheim betreuen, nicht auch noch Elternbeiträge bezahlen müssen. Wir sind dazu in enger Abstimmung mit dem Gemeindeverband und der Stadt, um diesen Verzicht auf Elternbeiträge möglichst flächendeckend bei den mehr als 580 Einrichtungen umzusetzen“, so Landesrätin Klambauer. Dafür sollen die Einrichtungen der öffentlichen Hand auf die Einhebung der Elternbeiträge verzichten, die privaten Einrichtungen können entweder die Corona-Kurzarbeit umsetzen oder die Elternbeiträge mit dieser Sonderförderung abgelten lassen.

Einrichtungen auch während der Osterferien geöffnet

Das Land verzichtet jedenfalls auf die Rückforderung von Förderungen an Kinderbetreuungseinrichtungen während der Corona-Maßnahmen und erwartet, dass die aktuelle Vorgehensweise – nämlich einen Notbetrieb für jene Kinder aufrecht zu erhalten, die eine Betreuung benötigen – auch während der Osterferien beibehalten wird. „Damit ist auch in dieser Woche die optimale Kinderbetreuung sichergestellt“, so Klambauer.

Naturschutzabgabe: Frist verlängert

Auch die Baubranche ist von den Begleitumständen der Corona-Krise betroffen. Für die Gewinnung von Bodenschätzen wie Schotter, Steine und Kies hebt das Land Salzburg jährlich die Naturschutzabgabe ein. Diese füllt den Naturschutzfonds, mit dem viele Projekte zur Renaturierung und Vergrößerung von geschützten Lebensräumen durchgeführt werden. Die gesetzliche Frist für diese Abgabe ist der 30. April. Mit einer Novelle des Naturschutzgesetzes wird die Landesregierung nun ermächtigt, die Frist in diesem Jahr auf 15. Dezember zu erstrecken, um die Betriebe durch die Abgabe nicht zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Positiver Nebeneffekt ist, dass die Fristerstreckung keine negative Auswirkung auf den Naturschutzfonds hat, da die Gelder für dieses Jahr gesichert sind.

Landwirtschaft: Regionale Versorgungskraft wird gestärkt

Um in schwierigen Zeiten den Bauern zu helfen, wird das Landes-Investprogramm erweitert. Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits eine Förderung aus dem laufenden Landesprogramm oder dem EU-kofinanzierten Investprogramm erhalten haben, ein weiteres Mal einen Direktzuschuss beantragen können. Dies gilt für alle neu begonnenen Investitionsmaßnahmen, welche nach Ostern starten - bereits begonnene oder geförderte Maßnahmen sind nicht förderfähig. Die Antragstellung nach dieser Sonderregelung ist bis Ende 2020 möglich.

Sport: Hilfe für Verbände und Veranstalter

Für den Sport wird bis zu einer Million Euro Soforthilfe bereitgestellt. Dieser Betrag soll Sportlern, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen helfen, die laufenden Kosten zu decken. Insgesamt wurde bereits an Sportfachverbände eine Million Euro einige Wochen früher zur Sicherstellung der Liquidität überwiesen. Das betrifft vor allem die Spitzensport- und Trainerförderung an die einzelnen Fachverbände. Sport-Veranstalter und vom Land geförderte Sportler, denen aufgrund einer Absage bereits Kosten entstanden sind und die auch nachvollziehbar sind, können einen Antrag stellen.


Quelle: Land Salzburg



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