Burgenland: Chancengleichheitsgesetz fix - mehr Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung

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Landesrat Leonhard Schneemann stellte gemeinsam mit Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland, und Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland, die Eckpunkte des neuen Chancengleichheitsgesetzes vor.
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
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19 Feb 22:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Schneemann: „Das neue Chancengleichheitsgesetz ist Meilenstein für mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird massiv erleichtert.“

Die Burgenländische Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020-2025 das Ziel gesetzt, die Chancen von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben zu stärken und auszubauen. Gemeinsam mit im Behindertenbereich tätigen Trägerorganisationen, Vereinen und Interessensvertretern wurde ein Chancengleichheitsgesetz erarbeitet, das diesem Ziel gerecht wird, betonte Soziallandesrat Leonhard Schneemann, der gemeinsam mit Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland, und Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland, heute das neue Gesetz vorstellte: „Das Land Burgenland unterstützt Menschen mit Behinderung. Sie sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben wie Menschen ohne Behinderung. Vor allem sollen sie die gleichen Chancen haben wie alle anderen Menschen, wenn sie am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen. Die Grundlage dafür ist das neue Chancengleichheitsgesetz. Es stärkt Betroffene in ihrem Alltag. Wir wollen ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ihre Mobilität erleichtern und Angehörige entlasten.“ Neu im Gesetz festgeschrieben wurden der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung. Bereits bisher bestehende Leistungen wurden zum Teil überarbeitet und optimiert. Die Mehrleistungen spiegeln sich auch im Budget wider, das um 10 Millionen auf 80 Millionen Euro erhöht wurde. Mehr als 21.000 Burgenländerinnen und Burgenländer leben mit einer Behinderung.

„Mobil vor stationär“ als Grundsatz, Leistungen ausgebaut und optimiert

„Im Mittelpunkt unserer Überlegungen und Handlungen steht der Grundsatz ,Mobil vor stationär‘ – Menschen mit Behinderung, die in den eigenen vier Wänden betreut werden können und wollen, das so lange es geht zu ermöglichen.“ Bereits bisher sei man mit dem Angebot von Heilbehandlung über die orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel bis hin zu Unterstützungen in Erziehung und Schulbildung, bei der beruflichen Eingliederung oder beim Lebensunterhalt, bei der Förderung und Betreuung durch Beschäftigung, der Integrationsbegleitung, der sozialen Rehabilitation für begünstigte Menschen mit Behinderung sowie der persönlichen Assistenz breit aufgestellt gewesen.

Bereits bestehende, bisher im Sozialgesetz geregelte Leistungen, wurden ins neue Chancengleichheitsgesetz übernommen, an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und verbessert. Ein Beispiel ist die Ausweitung der Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation. Neben der Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland bekommen die Schulassistenten zumindest den burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Dazu wurden Jahr für Jahr nicht nur die Zahl der Kinder, sondern auch die Zahl der zur Betreuung aufgewendeten Stunden erhöht. 2022/2023 wurden zur Betreuung von 418 Kindern 5.944 Stunden aufgewendet, 2023/2024 steigt die Anzahl der Kinder auf 544 Kinder und die Stunden auf 7.100.

Bei der Sozialen Rehabilitation wurde der Kreis der Empfänger ausgeweitet. Bisher konnten diese nur begünstigte Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen. Jetzt können alle Menschen mit Behinderungen – per Definition des Chancengleichheitsgesetzes – die Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Erweitert wurde auch das Angebot bei der Persönlichen Assistenz. Hier gilt seit 1. Februar die Harmonisierung mit dem Bund. Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 14 bis 65 Jahre festgesetzt. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet. Darüber hinaus besteht im Burgenland die Möglichkeit einer Anstellung über die Sozialen Dienste Burgenland. Aber auch andere Träger können die Persönliche Assistenz gefördert anbieten. Dabei wird immer zumindest der burgenländische Mindestlohn bezahlt.

Neu im Gesetz festgeschrieben wurden der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung.

Groß: „Gesetz steht für Angehörigenentlastung, Bildungschancen und die selbstbestimmte Lebensgestaltung“

„Das Chancengleichheitsgesetz im Burgenland steht für Angehörigenentlastung, Bildungschancen und die Unterstützung bei der Herstellung des Wohnumfeldes zuhause sowie die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen im Burgenland. Damit macht das Burgenland einen großen Schritt in Richtung einer modernen Behindertenpolitik“, erklärt Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident des ÖZIV Burgenland.

Mit dem neuen Angebot zur Angehörigenentlastung wolle man Betroffene gezielt entlasten „damit diese wieder Kraft tanken und auch Zeit für sich finden. Dieser Ausgleich ist wichtig damit man diese Arbeit leisten kann“, so Schneemann. Möglich ist eine stundenweise ambulante Familienentlastung in den Wohnräumen oder vorübergehende stationäre oder teilstationäre Unterbringung in einer Einrichtung.

Mario Zagler: „Frühförderung stellt Weichen für den weiteren Lebensweg“

„Die Frühförderung legt Grundlagen und stellt Weichen für den weiteren Lebensweg der Kinder und ihrer Familien in Bezug auf Teilhabechancen und Selbstbestimmung. Wir von RETTET DAS KIND freuen uns daher sehr, dass dieses zentrale und wichtige Angebot für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft nun im Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz eine Verankerung gefunden hat“, so Mario Zagler, Fachbereichsleiter.

Für viele Menschen besteht zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben der Wunsch selbstständig zu wohnen. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Besonders Menschen mit Behinderung „sind bei diesem Schritt aber häufig mit Herausforderungen konfrontiert, welche alleine nicht bewältigbar erscheinen“, erklärt Zagler, „wir sind überzeugt, dass die im neuen burgenländischen Chancengleichheitsgesetz implementierte Wohnbegleitung zukünftig eine große Unterstützung für Menschen mit Behinderung auf diesem Weg sein wird.“ Die neue Wohnbegleitung unterstützt Betroffene dabei den eignen Haushalt dauerhaften selbständig zu führen. Das kann nach einem stationären Aufenthalt sein oder präventiv um einen stationären Aufenthalt abzuwenden oder aufzuschieben.

Zagler ist davon überzeugt, dass das neue burgenländische Chancengleichheitsgesetz die Durchlässigkeit am Arbeitsmarkt in Zukunft noch weiter erhöhen wird. Jeder Mensch – mit Behinderung oder ohne – habe das Recht auf Arbeit, betont der Experte. „Arbeiten ist dabei mehr als nur Geld zu verdienen. Arbeiten bedeutet sinnvolle Beschäftigung, persönliche Entwicklung und Inklusion in der Gesellschaft. Menschen die im Berufsleben stehen, können ihr Leben selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen gestalten.“ RETTET DAS KIND setzt seit beinahe 30 Jahren die Berufliche Integration im Burgenland um.

Rechtsanspruch auf viele Leistungen

In Summe nennt das Gesetz 15 Leistungen, bei zwölf besteht ein Rechtsanspruch. Dies sind:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Zuschüsse zu orthopädischer Versorgung
  • Zuschüsse zu Heilbehandlungen
  • Geschütze Arbeit
  • Maßnahmen der sozialen Rehabilitation
  • Ersatz von FahrkostenFrühförderung für Kinder mit Behinderung
  • Förderung der Erziehung und Schulbildung
  • Berufliche Eingliederung
  • Teilstationäre Einrichtungen
  • Stationäre Einrichtungen
  • Wohnbegleitung

Kein Rechtsanspruch besteht bei

  • der Schulassistenz
  • der Persönlichen Assistenz und
  • der Angehörigenentlastung

Quelle: Land Burgenland



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