Frauental an der Laßnitz: Betretungsverbot missachtet - Mann festgenommen
Polizisten nahmen einen 48-Jährigen fest. Der Mann steht im Verdacht, seine Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht und ein gegen ihn ausgesprochenes Betretungs- und Annäherungsverbot mehrfach missachtet zu haben.
In der Nacht auf Donnerstag, 30. Juli 2026, kam es in der gemeinsamen Wohnung des Paares zu einem Streit. Dabei soll der 48-Jährige seine Lebensgefährtin mit einem rund 30 Zentimeter langen Küchenmesser bedroht und angekündigt haben, sie umzubringen. Aus Angst alarmierte die Frau richtigerweise sofort die Polizei. Polizisten sprachen gegen den Mann in der Folge ein Betretungs- und Annäherungsverbot (§ 38a SPG) aus und wiesen ihn zum Schutz der Frau aus der gemeinsamen Wohnung weg.
Mehrfach zurückgekehrt
Der offensichtlich alkoholisierte 48-Jährige zeigte sich uneinsichtig. Trotz des bestehenden Betretungs- und Annäherungsverbots kehrte er in derselben Nacht mehrfach zur Wohnung zurück. Dabei versuchte er unter anderem lautstark sowie durch Schläge gegen Fenster und eine Terrassentür in die Wohnung zu gelangen. Nachdem wiederholte Wegweisungen und Belehrungen erfolglos geblieben waren, nahmen Polizisten den Mann bei seiner dritten Rückkehr fest. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz wurde der 48-Jährige in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert. Er wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung sowie wegen mehrfacher Missachtung des Betretungs- und Annäherungsverbots angezeigt.
Wichtige Maßnahme für den Opferschutz
Betretungs- und Annäherungsverbote zählen zu den wichtigsten polizeilichen Sofortmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen bei Gewalt in der Privatsphäre. Allein in der Steiermark wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 768 derartige Maßnahmen ausgesprochen. Damit liegt die Zahl leicht unter dem Vorjahreswert (798) und im Bereich der vergangenen Jahre. Die Anzahl der ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote lässt zwar keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung von Gewalt in der Privatsphäre zu. Sie steht jedoch auch für das konsequente polizeiliche Einschreiten zum Schutz gefährdeter Personen.
Quelle: LPD Steiermark
