Mettmann: Beim Ausparken Fahrzeuge beschädigt - Dank Zeugin 13-Jähriger als Unfallverursacher ermittelt

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Symbolbild: Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei
ots/Polizei Mettmann
24 Feb 12:57 2021 von Presseportal.de Print This Article

Mettmann (ots) - Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte am Dienstagabend (23. Februar 2021) eine Verkehrsunfallflucht an der "Bergiusstraße" in Ratingen mit drei beteiligten Fahrzeugen geklärt werden. Ein 13-Jähriger hatte bei dem Versuch, das Fahrzeug seines Vaters auszuparken, zwei geparkte Fahrzeuge beschädigt und war anschließend von der Unfallörtlichkeit geflohen. Der Schaden wird auf circa 2.000 Euro geschätzt.

Das war geschehen:

Gegen 20:10 Uhr hatte eine Anwohnerin der "Bergiusstraße" in Ratingen-West von dem Balkon ihrer Wohnung aus einen lauten Knall wahrgenommen. Sie beobachtete einen weißen VW Tiguan, welcher bei dem Versuch, aus einer Parklücke am Fahrbahnrand der "Bergiusstraße" auszuparken, sowohl das hintere als auch das vordere Fahrzeug beschädigte. Der Fahrer brach schließlich den Ausparkversuch ab und verließ das Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Erste Ermittlungen der hinzugezogenen Polizei ergaben schnell einen Tatverdacht gegen den 13-Jährigen Sohn des Halters, welcher an der Wohnanschrift angetroffen werden konnte. Bei einer Begehung der Unfallörtlichkeit erkannte die Unfallzeugin den ebenfalls anwesenden 13-jährigen Ratinger als Fahrzeugführer zweifelsfrei wieder.

An dem weißen VW Tiguan konnten bei einer ersten Inaugenscheinnahme keine frischen Unfallschäden festgestellt werden. Ein vor dem Unfallfahrzeug am Fahrbahnrand abgestellter blauer VW Tiguan wies Schäden am hinteren Stoßfänger auf. Ein hinter dem weißen VW abgestellter blauer Daimler Benz, A160d, wies Unfallschäden an der vorderen Stoßstange auf. Der Gesamtsachschaden wird auf circa 2.000 Euro geschätzt.

Die Polizeibeamten fertigten eine Strafanzeige gegen den minderjährigen und somit noch strafunmündigen Ratinger. Die Eltern erhielten ebenfalls eine Strafanzeige, da der Verdacht besteht, dass sie angeordnet oder wenigstens zugelassen haben, dass das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt wurde (§21 StVG).



Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell



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