BH Schwaz informiert über Bestimmungen im Tiroler Jugendgesetz

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Land Tirol/Kathrein
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16 Jun 11:33 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Start der Sommerfeste-Saison im Bezirk Schwaz

Mit dem verlängerten Pfingstwochenende startete im Bezirk Schwaz die Saison der Zelt-, Dorf- und Stadtfeste. „Pünktlich zu den ersten Festveranstaltungen wollen wir seitens der Bezirkshauptmannschaft Schwaz einmal mehr auf die neuen Bestimmungen zum Jugendschutz im Tiroler Jugendgesetz aufmerksam machen“, betont Bezirkshauptmann Michael Brandl. Jugendlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Der Jugendschutz soll Kinder und Jugendliche bestmöglich vor schädlichem Einfluss auf ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung schützen und ihre Eigenverantwortlichkeit fördern. Bei Veranstaltungen ist es besonders wichtig, auf die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens zu achten.“

Prävention vor Strafe

Das Tiroler Jugendgesetz sieht vor, dass die Bezirksbehörde Jugendliche, die eine erstmalige Übertretung des Jugendgesetzes begehen und angezeigt werden, zu einem Informations- und Beratungsgespräch verpflichten, anstelle einer umgehenden Strafverhängung. „Unser Grundsatz beim Jugendschutz lautet ‚Prävention vor Strafe‘. Das Beratungsgespräch bietet Jugendlichen die Möglichkeit, das eigene Verhalten gemeinsam mit einer professionellen Beratungsperson zu reflektieren und die jugendschutzrechtlichen Vorschriften zu besprechen“, informiert LRin Zoller-Frischauf.

Nach erfolgter Beratung stellt die Bezirksverwaltungsbehörde das Strafverfahren ein. „Sollte jedoch die dreimonatige Frist für den Besuch eines Beratungsgesprächs nicht eingehalten werden, wird das Strafverfahren wieder aufgenommen“, erklärt BH Brandl.

Plakate und Jugendschutzbänder für Veranstalter

Mit den Jugendschutz-Plakaten des Landes Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol sowie den bunten Jugendschutzbänder zur Alterskontrolle unterstützt das Land Tirol Veranstalter gezielt bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Die Jugendschutzmaterialien können bei der Landesabteilung Gesellschaft und Arbeit unter Externer Link www.tirol.gv.at/jugendschutz bestellt bzw. selbst ausgedruckt werden.

Bestimmungen im Tiroler Jugendgesetz

Mit 18. Jänner 2019 wurde das Schutzalter beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben, die Ausgehzeiten für unter 14-Jährige um eine Stunde von 22 Uhr auf 23 Uhr erweitert. Beim Alkohol gelten die bisherigen Altersgrenzen von 16 Jahren bei ungebrannten Alkoholika und 18 Jahren bei Spirituosen. „Ob strengere Vorgaben für die Jugendlichen festgelegt werden, bleibt natürlich im Verantwortungsbereich der Eltern“, ergänzt LRin Zoller-Frischauf.

Weiterführende Informationen zu den aktuellen Jugendschutzbestimmungen erhalten Sie bei der BH Schwaz unter Externer Link www.tirol.gv.at/schwaz oder im persönlichen Gespräch.

BH Schwaz Ansprechperson Jugendschutz

Patrick Laufenböck

Tel.: +43 5242 6931 5912

E-Mail: [email protected]

Das InfoEck, die Jugendinfostelle des Landes, bietet zudem unter Externer Link www.mei-infoeck.at/leben/jugendschutz einen kompakten Überblick bei allen Fragen zum Jugendschutz.


Quelle: Land Tirol



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