Kärnten: Autotuning-Treffen - Verschärfte gesetzliche Maßnahmen sind in Kraft

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Foto: Büro LR Schuschnig
15 Mai 18:00 2022 von Redaktion International Print This Article

LR Schuschnig: Unmittelbares Stilllegen von Verkehrsrowdies wird ab heute exekutiert - Druck aus Kärnten hat Anwendung bereits für dieses Wochenende ermöglicht - Anrainer werden nicht im Stich gelassen

Klagenfurt (LPD). Seit heute, Mitternacht, ist die in Kärnten erarbeitete und in Wien verhandelte Novelle des Kraftfahrgesetzes, mit der Autos von Verkehrsrowdies sofort und ohne technische Kontrolle bis zu 72 Stunden stillgelegt werden können, in Kraft. Am Donnerstag erst hatte der Bundesrat das Gesetz mit breiter Mehrheit abgesegnet, gestern erfolgte die Kundmachung durch den Bundespräsidenten und die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler. „Ich stand mit dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler dazu in telefonischem Kontakt, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen und mein Versprechen gegenüber den Anrainern einzulösen. Denn bereits an diesem Wochenende rechnen die Behörden mit einem großen Andrang. Wir konnten erreichen, dass diese Novelle jetzt im Eilzugstempo beurkundet wurde und auch bereits am ersten Wochenende des illegalen Tuningtreffen zum Einsatz kommt. Die Verschärfungen werden ab heute von der Exekutive angewendet, um die Kärntnerinnen und Kärntner vor drohenden Exzessen zu schützen“, so Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig, der hinsichtlich des Vollzuges mit der Landespolizeidirektion und den Behörden in Abstimmung ist. Bereits am vergangenen Dienstag wurde bei einem Runden Tisch in der Landesregierung eine einheitliche Anwendungslinie mit den Behörden besprochen. „Die Behörden werden verhältnismäßig, aber restriktiv vorgehen. Bei absichtlicher Belästigung durch Lärm oder Gestank werden aber Autos auch bis zur maximalen Zeitspanne von drei Tagen stillgelegt“, bekräftigt der Landesrat. Denn unter die Tuningfans mischen sich auch immer mehr Rowdies und Krawallmacher, die sich so verhalten, als gehören die Straßen ihnen. „Und das ohne jegliche Rücksicht auf die dort wohnenden Kärntnerinnen und Kärntner“, wie der Landesrat betont.

Das seit heute geltende Gesetzespaket setzt die von Kärnten erarbeiteten Gesetzesvorschläge um, die bereits im vergangenen Herbst bei der Verkehrslandesrätekonferenz von Schuschnig dem Bund vorgelegt wurde. Denn seit vielen Jahren fordern die Anrainer und der Tourismus mehr Handhabe gegen die Exzesse bei den illegalen Treffen der Tuningszene. „Zu lange wurden nur Resolutionen aus Kärnten an den Bund gesendet. Für mich war das zu wenig. Erst als wir selbst mit Experten und Juristen ein konkretes Gesetzespaket für den Bund erarbeitet haben, ging etwas weiter“, betont Schuschnig. Zusätzlich stehen heuer auch mehr Polizeikräfte im Einsatz.

Durch die Novelle des Kraftfahrgesetzes kann künftig bei gefährlichem Verhalten, wie enormen Anfahrbeschleunigungen, Kreiseln des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften, eine Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden erfolgen. Das kann etwa durch die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln, aber auch das Anlegen von technischen Sperren erreicht werden. Dazu reicht die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane aus. „Diese Maßnahme kann nun also unmittelbar, ohne langwierige technische Kontrolle, erfolgen. Ein schnelles Einschreiten der Polizei wird möglich“, unterstreicht Schuschnig. Zusätzlich können Fahrzeuge sofort aus dem Verkehr gezogen werden, die mit Einrichtungen ausgestattet sind, die offensichtlich nur dazu dienen, Fehlzündungen oder Stichflammen zu erzeugen.

Das ist ein großer Schritt, denn die Szenen der vergangenen Jahre waren teilweise erschreckend. Wir lassen die Anrainer nicht im Stich sondern stärken ihnen weiter den Rücken“, so Schuschnig abschließend.


Quelle: Land Kärnten



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