Wien: Aktuelle Information zur Rothschild Stiftung

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Wien

20 Mär 15:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Darstellung der Entwicklungen - ExpertInnen-Kommission arbeitet zügig

Am 8. September 2020 fand im Rathaus die konstituierende Sitzung der ExpertInnen-Kommission zur Rothschild‘schen Stiftung statt. Diese war vom Wiener Landtag „zur Untersuchung der Geschichte der Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung für Nervenkranke“ beschlossen worden.

Koordiniert von der MA 8 (Stadt und Landesarchiv) haben in den letzten sechs Monaten mehrere Sitzungen stattgefunden. Mit wissenschaftlicher Unterstützung hat diese hochrangige Kommission (Ilse Reiter-Zatloukal, Roman Sandgruber, Oliver Rathkolb, Ulrike Zimmerl und Gerhard Baumgartner) dafür bereits im Wiener Stadt- und Landesarchiv, im Krankenhaus Hietzing, bei beteiligten Magistratsabteilungen der Stadt Wien (MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht und MA 62- Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten), im Nö. Landesarchiv, im Österreichischen Staatsarchiv und bei den Bezirksgerichten in Hietzing und Döbling recherchiert.

Zum Rothschild Archiv in London gibt es telefonischen und schriftlichen Kontakt. Mit einem abschließenden Bericht der Kommission ist im Herbst 2021 zu rechnen.

Klage gegen die Stadt Wien

Geoffrey Hoguet, der Urenkel des ersten Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums, hat im Jahr 2019 am Bezirksgericht Hietzing auf die Einsetzung eines neuen Stiftungskuratoriums und seine Rechte als Nachfahre geklagt. Geoffrey Hoguet erhebt Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsichtnahme bei der Stiftungsbehörde, was ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben für Stiftungen von der zuständigen Abteilung (MA 62) per Bescheid nur im Umfang der Stiftungssatzungen gewährt wurde. Am Montag, dem 22. März, findet am Landesverwaltungsgericht Wien eine Verhandlung zur Causa „Nathaniel Freiherr von Rothschild‘sche Stiftung für Nervenkranke“ zur Frage der Parteienstellung von Geoffrey Hoguet statt.

Chronologischer historischer Abriss Rothschild Stiftung:

Nathaniel Freiherr von Rothschild stiftete per letztem Willen Wertpapiere zum damaligen Wert von 20 Mio. Kronen (heutiger Wert umgerechnet ca. 124 Mio. €) für eine Stiftung für nervenkranke mittellose Wienerinnen und Wiener. Dieses Stammvermögen, das in mündelsicheren Wertpapieren beim Bankhaus S.M.v.Rothschild in Wien hinterlegt wurde, war in Obligationen der diversen k.k. Bahngesellschaften investiert. Die Stiftung sollte einzig aus den Zinsen des Kapitals Heilanstalten für Nervenkranke in Wien errichten und „zur Behandlung mittelloser österreichischer StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz in Wien ohne Unterschied der Konfession“ betreiben. Die Verwaltung der Stiftung wurde im Stiftsbrief einem Kuratorium übertragen, welches 1907 unter Vorsitz von Alfons Freiherr von Rothschild erstmals einberufen wurde. In der Satzung der Stiftung wurde explizit festgehalten, dass sich das Kuratorium selbst erneuert. Somit ergibt sich aus der Familienzugehörigkeit keine automatische Kuratoriumsmitgliedschaft bzw. „Parteistellung“.

Die Nervenheilanstalt „Rosenhügel“ und das „Maria-Theresien-Schlössel“ wurden in den Jahren 1912 – 1914 in Betrieb genommen.

Im Ersten Weltkrieg dienten beide Stiftungsspitäler durch Entscheidung des Kuratoriums zur Unterbringung von leicht verletzten, rekonvaleszenten und erkrankten Offizieren und Mannschaftspersonen.

Nach dem Ende des ersten Weltkriegs und wieder auf „Zivilbetrieb“ umgestellt, standen die Spitäler vor sehr großen wirtschaftlichen Problemen. Der Zinsertrag zur wirtschaftlichen Abdeckung anfallender Kosten war schon lange kein Thema mehr – eher im Gegenteil: Durch Wertverlust der Bahnobligationen, Weltwirtschaftskrise und Hyperinflation ging der größte Teil des Stiftungskapitals verloren. Bereits 1923 wurde schriftlich festgehalten, dass nicht mehr ausreichend Stiftungsvermögen vorhanden ist, um dem Stiftungszweck nachzukommen. Die Stiftung entschied, weitere, ursprünglich nicht vorgesehene Krankheitsbilder in den Stiftungsheilanstalten zu behandeln und von ihren Pfleglingen Gebühren in solcher Höhe zu verlangen, dass durch sie der Fortbetrieb finanziert werden kann.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Stiftung im Dezember 1938 aufgelöst und ihr Vermögen der Gemeinde Wien übertragen, die das Personal zu übernehmen und die Krankenanstalten weiterzuführen hatte. Beide Nervenheilanstalten wurden als Reservelazarette der Deutschen Wehrmacht eingesetzt, ein Teil der Liegenschaft wurde „über höhere Weisung“ verkauft, die Gebäude wurden schwer beschädigt.

Wieder-Errichtung der Stiftung nach 2. WK

Mit Beginn der Zweiten Republik erfolgte der Wiederaufbau der Nervenheilanstalten am Rosenhügel und im Maria-Theresien-Schlössl durch die Stadt Wien. Mit Bescheid des Amtes d. Wiener Landesregierung vom 25. Juli 1956 wurde die Stiftung aufgrund des Beschlusses der Wiener Landesregierung vom 24. Juli 1956 wiederhergestellt, am 21. November 1962 wurde ein Vergleich vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien geschlossen, mit dem die Liegenschaften an die Stiftung zurückgestellt wurden. Die Stiftung verzichtete auf die Herausgabe von Erträgnissen und die Stadt Wien auf den Ersatz der Aufwendungen für Erhaltung und Betrieb der Stiftungskrankenanstalten. Das bewegliche Inventar wurde darin der Stadt Wien zugesprochen, die Stiftung wurde mit 500.000 Schilling für den Verkauf von 67.000 m2 am Rosenhügel an die Wien Film GmbH schadlos gehalten.

Am 5. April 1963 wurde eine Vereinbarung zwischen Stiftung und Stadt Wien unterzeichnet, wonach die Stiftung der Stadt die Liegenschaften Rosenhügel und Maria-Theresien-Schlössel für den Fortbetrieb der Krankenanstalten im Sinne des Stiftungszwecks überlässt. Weiters wurde der Stadt Wien ein Vorkaufsrecht an den Liegenschaften eingeräumt. Die Stadt umgekehrt ging die Verpflichtung ein, die Gebäude in gutem Zustand zu erhalten.

Dr. Michael Graff wurde 1987 als „Kurator der Begünstigten“ eingesetzt, der fortan die Interessen der aus der Stiftung Begünstigten wahrnimmt und auf die Erfüllung des Stiftungszwecks achtet. Als Kurator der Begünstigten zog Graff einen Antrag auf Errichtung eines wie ursprünglich vorgesehen Kuratoriums und Abberufung der Stadt Wien von der Verwaltung der Stiftung zurück, weil „das Stiftungsvermögen derzeit offenbar dem Stiftungszweck entsprechend verwendet wird". 2007 wurde Mag. Werner Suppan als Kurator der Begünstigten bestellt, der diese Funktion seither innehat.

Am 3. September 2002 zog der Krankenhausbetrieb der Krankenanstalt Maria-Theresien-Schlössel ins Otto-Wagner-Spital und wird dort unter dem Namen Neurologisches Zentrum - Rothschildstiftung - Maria-Theresien-Schlössel weitergeführt. Die Stiftung verkaufte die Liegenschaft an die Stadt Wien, der Kaufpreis von EUR 6.685.900,74.- floss wieder in Stiftung, um das Stiftungskapital zu erhöhen. Das Pflegschaftsgericht und der Kurator der Begünstigten stimmten dem Verkauf zu. Auf der Liegenschaft wurde ein 99-jähriges Baurecht für die Lauder Business School eingerichtet, die seit 2003 im Maria-Theresien-Schlössel beheimatet ist. Hintergrund des Verkaufs war, dass sich das denkmalgeschützte Barockschloss nicht mehr für den Betrieb einer modernen Neurologie eignet.

Exemplarische Darstellung: Kostenzuschuss 1991-2005

Im Zeitraum 1991 bis 2005 belief sich die Abgangsdeckung durch die Stadt Wien für die Liegenschaften und den Betrieb am Rosenhügel und des Maria Theresien Schlössels auf rund 10 Mio. Euro pro Jahr. Die Gesamtsumme der Kostenabdeckung für diese 15 Jahre belief sich auf 142 Mio.€.

Um die Gemeinnützigkeit auch nach der Bundesabgabenordnung abzusichern, wurde am 31. Mai 2017 eine Satzungsänderung vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde eine Auflösungsbestimmung neu aufgenommen: Danach fällt das Stiftungsvermögen zu diesem Zeitpunkt bestehenden gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftung mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zu; falls eine solche nicht bestehen sollte, einer anderen gemeinnützigen oder mildtätigen inländischen Organisation. Sollte keine solche existieren, fällt das Vermögen an die Stadt Wien, die dieses Vermögen jedoch auch wieder für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hätte. Mit dieser Satzungsänderung wurde auch das Stammvermögen der Stiftung neu festgesetzt, und der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft Maria-Theresien-Schlössel ausdrücklich zum Stammvermögen erklärt. Weiters wurden die Verwaltungsbestimmungen an die nach der Geschäftseinteilung des Magistrats zuständige MA 40 angepasst. (Schluss)


Quelle: Stadt Wien



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