Jahrzehntelang in Österreich gearbeitet und trotzdem kein Arbeitslosengeld

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10 Jän 16:14 2013 von S. C. Print This Article

AK hat Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt

LINZ. Ein kurioser Fall beschäftigt derzeit die SozialrechtsexpertInnen der Arbeiterkammer Oberösterreich. Einem Arbeiter, der vor 50 Jahren in Österreich geboren wurde und seitdem hier gelebt und gearbeitet hat, wurde vom Arbeitsmarktservice das Arbeitslosengeld verwehrt. Begründung: Er sei staatenlos. Die AK hat beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt.

 


Der Vater des Mannes, ein Österreicher, starb wenige Jahre nach seiner Geburt. Seine Mutter, eine gebürtige Rumänin, war nach dem Krieg ohne Papiere nach Österreich gekommen. Vor vielen Jahren hatte der 1963 in Wels Geborene schon einmal um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht, sie  aber wegen fehlender Papiere nicht erhalten.


 


Nach einer Dreher-Lehre arbeitete der Welser jahrzehntelang am Bau. Wenn er im Winter arbeitslos war, bekam er anstandslos Arbeitslosengeld. Zuletzt hatte er elf Jahre lang einen Job bei den ÖBB. Seit Juni 2012 ist er wieder arbeitslos.


 


Diesmal aber lehnte das AMS Wels seinen Antrag auf Arbeitslosengeld ab, mit der Begründung, er sei staatenlos und habe deshalb keinen gültigen Aufenthaltstitel. Jetzt suchte der Mann neuerlich um die österreichische Staatsbürgerschaft an und bekam sie auch innerhalb von vier Monaten. Nun weigert sich aber das AMS, das Arbeitslosengeld für die vier Monate von Juni bis Oktober 2012 nachzuzahlen.


 


Nach Auffassung der Arbeiterkammer verstößt dies gegen das UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen, in dem festgelegt ist, dass die Vertragsstaaten (zu denen Österreich seit 2008 gehört) in Fragen der sozialen Sicherheit Staatenlosen die gleiche Behandlung gewähren müssen wie Staatsangehörigen.



Zudem sei es auch verfassungswidrig, dem Mann das Arbeitslosgeld vorzuenthalten, argumentiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Wir gehen von einem rechtmäßigen Aufenthalt aus, sonst wäre ja die Staatsbürgerschaft nicht so rasch zuerkannt worden.“



Die Arbeiterkammer hat deshalb jetzt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt.



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