Innsbruck: „gedenk_potenziale“ - Jetzt bewerben

Slide background
Die Einreichung für die "gedenk_potenziale 2024", eine Förderschiene des Innsbrucker Stadtarchivs/Stadtmuseums, ist ab sofort möglich.
Foto: B. Gutleben
23 Mai 13:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Projekte der Erinnerungskultur bis 5. September einreichen

Erinnerungskultur fordert uns zur aktiven Auseinandersetzung mit unserer kollektiven und individuellen Geschichte als BürgerInnen auf und soll Bezüge zwischen historischen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen sichtbar machen. Die Stadt Innsbruck hat daher mit den „gedenk_potenzialen“ eine mit 20.000 Euro dotierte Förderschiene für Projekte zur Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Die Einreichfrist läuft heuer bis Montag, 5. September.

Im Mittelpunkt der „gedenk_potenziale“ steht die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie der Opfer von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus. „gedenk_potenziale“ soll daher Impulse zur Verankerung des 5. Mai als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Bewusstsein setzen.

Inhaltliche Kriterien
Voraussetzung ist unter anderem ein inhaltlicher Bezug des Projektes zu Innsbruck bzw. seiner Umgebung, der im Antrag dargelegt werden muss, weiters eine geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen. „gedenk_potenziale“ zielt auch auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem Projekte, die spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind, aber auch Einzelpersonen sind zur Einreichung von Projekten eingeladen. Weitere Informationen dazu unter www.gedenkpotenziale.at

Über die Jury
Eine unabhängige, regelmäßig wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus fünf ExpertInnen entscheidet mit einfacher Mehrheit in einer nichtöffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Im Zweijahresrhythmus scheiden jeweils zwei Mitglieder aus der Jury aus. Die ausscheidenden Mitglieder nominieren eine Nachfolgerin/einen Nachfolger. Dabei achten sie sowohl auf die fachliche Qualifikation und Eignung als auch auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter. Die Jurysitzung findet jährlich im November statt.

Online einreichen
Die Einreichfrist läuft heuer bis zum Montag, 5. September 2022 (16.00 Uhr). Verspätete und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe“ unter https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mit Namen und E-Mail-Adresse nötig. Für technische Fragen zum Portal steht die Vemap-Hotline unter +43 1 31 57 94 0 zur Verfügung.


Quelle: Stadt Innsbruck



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: