Tirol: „Setzen uns für einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen für PendlerInnen ein“

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14 Feb 19:13 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

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  • Unklare Situation über Umsetzung an der Grenze am Montag und Dienstag
  • Systemrelevante PendlerInnen von Tirol nach Deutschland brauchen ab Mittwoch behördliche Bescheinigung und negativen Corona-Test
  • Definition von systemrelevanten Berufen noch ausständig
  • Maximal 48 Stunden altes negatives Corona-Testergebnis ist bei jeder Ausreise mitzuführen

Tirol gilt für Deutschland als „Virusvariantengebiet“ – morgen, Montag, beginnt die erste Arbeitswoche unter neuen Voraussetzungen: ein Einreiseverbot für Menschen aus Tirol. „In wenigen Stunden wollen viele pendelnde Tirolerinnen und Tiroler ihren Arbeitstag bei Betrieben im angrenzenden Bayern oder auch in Salzburg aufnehmen – selbiges gilt auch für viele Arbeitskräfte, die aus Deutschland stammen und in Tiroler Unternehmen tätig sind. Doch nach wie vor wissen viele von ihnen nicht, ob sie morgen und im Laufe der Woche weiterhin die Grenze im Sinne ihrer Erwerbstätigkeit passieren können. Wir fordern daher umgehende Klarheit für die Pendlerinnen und Pendler und die Durchreise über das deutsche Eck“, sagt Verkehrslandesrätin LHStvinIngrid Felipe. Denn entgegen der bisherige Praxis sei derzeit auch nicht klar, inwieweit eine bloße Durchreise über das kleine und große deutsche Eck möglich sein wird: „Aktuell lautet unsere Empfehlung daher, bei notwendigen Fahrten über deutsches Bundesgebiet – beispielsweise mit dem Ziel Salzburg oder ein östliches österreichisches Bundesland – die Fernverkehrszüge der ÖBB oder innerösterreichische Wege zu wählen. Auch wenn damit ein höherer Zeitaufwand einhergeht, ist auf diesem Weg zumindest das Erreichen des Ziels gewährleistet“, sagt LHStvin Felipe.

Feststeht derzeit, dass von Tirol nach Deutschland pendelnde, systemrelevante Arbeitskräfte spätestens ab Mittwoch – bis dahin gilt eine Übergangsregelung – eine behördliche Ausnahmegenehmigung mitzuführen haben. Diese wird vom jeweiligen Unternehmen infolge einer Meldung an die deutschen Behörden ausgestellt. Die deutschen Behörden melden dies im Vorfeld an die Europäischen Kommission. „Wie die konkrete Umsetzung morgen, Montag, und am Dienstag an der Grenze aussehen wird, ist ebenfalls völlig unklar. Denn noch fehlt von Seiten der deutschen Behörden die Definition der systemrelevanten Berufsgruppen, für welche das Pendeln – unter Mitführung einer solchen Bestätigung und eines negativen Testergebnisses – dann ab Mittwoch erlaubt sein soll. Wir empfehlen daher den Pendlerinnen und Pendlern für Montag und Dienstag jedenfalls neben einem negativen Testergebnis auch einen Dienstvertrag, einen Dienstausweis oder ähnliches mitzuführen, mit welchem die Erwerbstätigkeit bezeugt werden kann“, sagt LHStvin Felipe. Die Voraussetzung für die ab Mittwoch geltende Ausnahmereglung ist die sogenannte Systemrelevanz. Welche Berufsgruppen unter diese Ausnahmeregelung fallen und wer eine solche ausstellen darf, ist ebenso noch von deutscher Seite zu klären.

Anstrengungen für klare Situation aller PendlerInnen

Ebenfalls unklar sei, wie sich die geltenden Regelungen für PendlerInnen von Deutschland nach Tirol sowie von Tirol in andere österreichische Bundesländer verhalte: „Es finden dazu laufend Gespräche und Abstimmungen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer statt. Wir stehen für ein einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen und setzen alles daran, die derzeit diffuse Situation infolge der deutschen Regelungen schnellstmöglich aufzuklären – im Sinne der Tirolerinnen und Tiroler und jener Menschen, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Tirol leisten“, sagt LHStvin Felipe, dass man weiterhin eine Ausnahme für alle PendlerInnen fordere. „Ein Verhindern der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit kann und darf nicht das Ziel eines gemeinsamen Europas sein“, betont LHStvin Felipe.

Negatives Testergebnis bei jeder Ausreise

Zusätzlich zu den aktuellen Regelungen ist bei der Ausreise aus Tirol an allen Grenzübergängen in jedem Fall ein maximal 48 Stunden altes negatives Corona-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorzuweisen. Der Güterverkehr wird seit heute, Sonntag, bereits am Brenner von den österreichischen Behörden hinsichtlich des Vorliegens aller notwendigen Formalitäten kontrolliert, um einen Rückstau bei der Ausreise aus Tirol nach Deutschland zu verhindern.


Quelle: Land Tirol



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