Salzburg: „Problemwolf“ vom Großarltal darf nicht entnommen werden

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Der Europäische Wolf, hier im Alpenzoo in Innsbruck.
Foto: Alpenzoo Innsbruck
14 Dez 18:41 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesverwaltungsgericht hebt Bescheid vom Sommer 2020 auf

(LK) Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid zum Abschuss des Problemwolfes auf der Tofernalm im Großarltal aufgehoben. Er hatte im Sommer 2019 24 Schafe getötet, drei Rinder und weitere Nutztiere wurden vermisst und sind nie wieder aufgetaucht. Das Tier wurde daher auf Basis des Salzburger Wolfsmanagementplans als „Problemwolf“ eingestuft, die Agrargemeinschaft stellte den Antrag auf Entnahme.

„Der Rechtsstaat ist zu akzeptieren. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es zirka 25.000 Wölfe in Europa gibt. Experten rechnen in sieben Jahren mit 100.000. Ich mag mir nicht ausmalen, wie schwierig unsere Land- und Almwirtschaft wird. Da brauchen wir eine praktikable Lösung“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Schwaiger: „Wolf hat großen Schaden angerichtet.“

„Die Voraussetzungen, einen Problemwolf zu entnehmen, sind so umfangreich, dass es in der Praxis in Wahrheit gar nicht umsetzbar ist“, so Landesrat Josef Schwaiger, der sich von der Europäischen Union einen angemessenen Rahmen wünscht. „Damit wir auf nationaler Ebene Spielraum für individuelle Regelungen haben. Dieser Wolf hat im Großarltal großen Schaden angerichtet, so wird es für die Almbauern fast unmöglich zu wirtschaften. Durch Druck in Brüssel beziehungsweise auf die Kommission soll ein Umdenken erwirkt werden. Das kann dadurch geschehen, dass wir gemeinsam mit der ARGE Alp beziehungsweise den Mitgliedstaaten des Ostalpenraumes noch stärker gemeinsam auftreten“, so Landesrat Schwaiger, der hinzufügt: „Persönlich bin ich insofern enttäuscht, da wir von Landesseite den betroffenen Bergbauern in dieser so schwierigen Situation nicht besser helfen können.“

Bescheid wäre am 31. Dezember ausgelaufen

„Ich bin von der Aufhebung ehrlich gesagt wenig überrascht. Das Landesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass den Antrag auf Entnahme der Jagdinhaber, nicht die Agrargemeinschaft stellen hätte sollen. Die Behörde hätte dann einen jagdbehördlichen Auftrag erteilen müssen. Theorie, denn der Bescheid wäre ohnehin nur bis 31. Dezember gültig gewesen, und der Wolf ist vermutlich schon über alle Berge“, so der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock. Sechs Wochen beträgt nun die Frist, Beschwerde gegen die Aufhebung des Bescheides einzubringen. Die DNA des Problemwolfes vom Großarltal ist im Frühling 2020 zuletzt am Gerlos festgestellt worden, mehr als 100 Kilometer entfernt.

Managementplan „Wolf“ in Salzburg

In Salzburg gibt es ein Fünf-Punkte-Aktionsprogramm sowie einen Managementplan, um die traditionelle alpenländische Landwirtschaft zu schützen und auf europäischer Ebene Änderungen durchzusetzen. „Wir setzen das Aktionsprogramm konsequent um. Grundlage dafür ist der mit den NGOs abgestimmte Managementplan Wolf. Dieser dient den Behörden als Leitfaden, wie in solchen Fällen vorgegangen wird“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Gutachter waren schwer zu finden

Der Rückblick auf das Jahr 2019 zeigt, dass am 15. Juli der Antrag auf die Entnahme durch die Agrargemeinschaft gestellt wurde, der Bescheid war am 17. Juni 2020 fertig. „Für uns ein bisher einzigartiges und komplexes Verfahren. Es waren viele Gutachten nötig, die Experten dafür schwer zu finden“, erinnert sich Bezirkshauptmann Harald Wimmer.


Quelle: Land Salzburg



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