„Illegale Böller sind keine harmlosen Feuerwerke!“

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„Illegale Böller sind keine harmlosen Feuerwerke!“
Foto: Liebenwein-Weco Pyrotechnik Gesellschaft m.b.H.
04 Jän 14:00 2023 von OTS Print This Article

Der Verband der österreichischen Pyrotechnik weist erneut auf massive Unterschiede zwischen gefährlichen Produkten und farbenprächtigen Feuerwerken hin.

„Der permanente Missbrauch von illegalen Produkten mit Toten und Verletzten bringt in der Silvesterzeit unsere Branche, die legale, sichere und farbenprächtige Feuerwerke anbietet, ständig negative Schlagzeilen“, wehrt sich Hans Matthias Liebenwein, Obmann des Verbandes der österreichischen Pyrotechnik und betont: „Unser Verband kämpft ständig auch gegen Händler, sowohl im In- und Ausland, die diese Feuerwerkskörper an Personen ohne Berechtigung und Fachkenntnisse verkaufen und dadurch für den Anwender höchst gefährlich sind. Wir warnen auch Jahr für Jahr immer wieder vor diesen illegalen Feuerwerkskörpern, die zu bedauernswerten Vorfällen führen und von einer Sekunde zur anderen wird aus einem fröhlichen Fest eine Tragödie! Das wollen wir nicht, das lehnen wir weiterhin strikt ab und sind auch gegen eine Vermischung zwischen legalen und illegalen Feuerwerkskörpern und verbotenen Krachmachern, die Mensch und Tier oft das ganze Jahr über in Angst und Schrecken versetzen“.

Professionell durchgeführte Feuerwerke in Gemeinden oder bei Events müssen ohnehin bei der Behörde angemeldet und dürfen nur von geprüften Fachkräften betreut und gezündet werden.

Leider kommt es vielfach zu Bestellungen von illegalen Produkten im Internet, bei denen sich Personen mit verbotenen Waren eindecken. Diese Produkte werden verbotener Weise oftmals mittels Paketdienst versendet.

Von Medien wird auch, so Liebenwein, zwischen Endverbraucher-Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 und höheren, bewilligungspflichtigen Kategorien F 3 und F4, nicht unterschieden. Es würde immer nur über „Feuerwerks-Tragödien“ berichtet. Das wäre laut dem Obmann des Verbandes der österreichischen Pyrotechnik eine unzulässige Gesetzes-Vermischung.

Liebenwein: „Die Kugelbombe, bei der ein 18-jähriger Niederösterreicher sein junges Leben lassen musste, wurde laut Angaben illegal in Tschechien gekauft. Dazu wurden auch heuer wieder 2700 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, Polizisten und Zöllner beschlagnahmten wahre Böller-Berge an den österreichischen Grenzen. Viele dieser Artikel explodieren zu früh, andere wieder weisen zu hohe Pulvermengen auf“. Bei uns in Österreich hingegen sind CE-geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 mit einer maximalen Lautstärke von 120 dB(A) im freien Verkauf erlaubt.

Der Verband der österreichischen Pyrotechnik bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich beim Innenministerium und der Exekutive bzw. beim Zoll für das harte Durchgreifen gegen geschmuggelte Feuerwerkskörper. Leider gelingt es jedoch immer noch zu vielen Menschen, „günstige, gefährliche Waren“ aus dem Ausland herbeizubringen. Die Folgen sind, wie geschildert, oft sehr tragisch. Liebenwein: „Wenn dann auch berichtet wird, dass sich jemand einen Kracher in den Mund steckt oder diesen von seinem Hinterteil abschießt, kann man nicht unsere Branche dafür verantwortlich machen. Das ist gefährlicher Unsinn und erschreckende Dummheit, gepaart mit Angeberei und Alkohol“.

Die Pyrotechnikbranche hätte, so Hans Matthias Liebenwein in den letzten Jahren vieles zur Aufklärung und Imageverbesserung getan und dabei viel Geld investiert und setzt sich stets auch für grünere – also mit weniger Schadstoffbelastungen und leisere Feuerwerkskörper ein. „Dass die Mehrheit der Menschen weiterhin diese traditionsreiche Farbenpracht wollen, hat auch der heurige Jahreswechsel eindrucksvoll gezeigt“.

Hans Matthias Liebenwein: „Unser Verband wünscht allen Österreicherinnen und Österreichern ein gutes, glückliches und gesundes neues Jahr! Hoffentlich verzichten beim kommenden Jahreswechsel die Österreicher auf illegale, lautere und gefährliche Produkte. „Nicht wegen der saftigen Strafen und Anzeigen, sondern wegen der Gefährlichkeit und gegenseitigen Rücksichtnahme auf Mensch und Tier“.


Quelle: OTS



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