Vorarlberg: Zwei Gesetzesänderungen in Begutachtung

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Vorarlberg

31 Jän 10:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Änderungsvorschläge bis 3. März möglich

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung der Feuerpolizeiordnung und die Änderung des Baugesetzes. Beide Entwürfe liegen bis Donnerstag, 3. März 2022, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auch unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit dem vorliegenden Gesetz über eine Änderung des Baugesetzes werden die bisherigen Regelungen der Feuerpolizeiordnung betreffend die (große) Feuerbeschau – modifiziert und abgestimmt – in das Baugesetz überführt. Die regelmäßige Überprüfung von Bauwerken mit besonderem Brandsicherheitsrisiko ist künftig anlagenbezogen im Baugesetz geregelt. Zu den Bauwerken mit besonderem Brandsicherheitsrisiko, bei denen künftig (und insofern eingeschränkt gegenüber bisher) regelmäßig eine Feuerbeschau durchzuführen ist, zählen neben Hochhäusern, Bildungseinrichtungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen auch sonstige Bauwerke, die allgemein zugänglich und für mindestens 75 Besucher oder Kunden ausgelegt sind. Mit Verordnung der Landesregierung kann der Kreis der regelmäßig zu überprüfenden Bauwerke erforderlichenfalls auf weitere Bauwerke mit vergleichbarem Brandsicherheitsrisiko erweitert werden.

Gleichzeitig werden mit dem Gesetz über eine Änderung der Feuerpolizeiordnung die korrespondierenden Änderungen in der Feuerpolizeiordnung vorgenommen. Darüber hinaus entfallen - aus Gründen der Verwaltungsökonomie und Deregulierung - die Regelungen betreffend der Einhebung der Feuerwehrdienstersatzsteuer.


Quelle: Land Vorarlberg



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