Innsbruck: Zusätzliche Öffnungszeiten für Unterstützungserklärungen

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Für die Unterzeichnung der Unterstützungserklärungen bleibt das Meldeamt am 21. Februar und 1. März länger offen.
Foto: M. Freinhofer
12 Feb 17:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Am 21. Februar und 1. März bleibt das Meldeamt länger offen

(IKM) Wahlwerbende Gruppen können nur dann zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl antreten, wenn mindestens 100 Personen ihre Unterstützung für sie ausgesprochen haben. Die Unterstützung wird mittels Unterschrift im Meldeamt erklärt. Damit dies für möglichst viele Personen möglich ist, verlängert das städtische Meldeamt an zwei Tagen seine Öffnungszeiten.

Zusätzliche Öffnungszeiten

Am Mittwoch, 21. Februar, ist das Meldeamt von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 1. März, bleibt es zusätzlich bis 17.00 Uhr offen. Unterstützungserklärungen können an diesen Tagen in den Zimmern 1.203 und 1.207 im Meldeamt, Rathaus, 1. Stock, abgegeben werden. „In den zusätzlichen Randzeiten können ausschließlich die Unterschriften für die wahlwerbenden Gruppen geleistet werden“, hält Amtsleiter Markus Troger fest.

Wer kann unterschreiben?

Jede wahlberechtigte Person darf eine Unterschrift leisten. Dafür muss sie persönlich erscheinen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Unterstützungserklärung wird unverzüglich ausgestellt und muss im Anschluss an die wahlwerbende Gruppe übermittelt werden. Wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. DG


Quelle: Stadt Innsbruck



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