Vorarlberg: Zahlreiche Instrumente zur Förderung der aktiven Bodenpolitik

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Vorarlberg

28 Apr 21:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Tittler: Grundstücke kommen vermehrt auf den Markt und werden bebaut – Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenspekulation

Bregenz (VLK) – Im Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz sind zahlreiche Instrumente zur Förderung der aktiven Bodenpolitik verankert, betont Landesrat Marco Tittler in einer Anfragebeantwortung: „Wir sehen, dass die Bauflächenreserven abnehmen, was den Umkehrschluss zulässt, dass Grundstücke vermehrt auf den Markt kommen und bebaut werden“. Eine wichtige Hilfestellung bieten auch die Räumlichen Entwicklungspläne auf Gemeindeebene – diese sollen bis Ende 2022 erarbeitet werden, erinnert der Landesrat. Zur Vermeidung von Bodenspekulation greift die Landesregierung auf eine Maßnahmenpalette zurück.

Im Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz sind zahlreiche Instrumente zur Förderung der aktiven Bodenpolitik verankert, konkret beispielsweise die Richtlinie zur Förderung von regionalen Entwicklungskonzepten (RPG), die befristete Widmung (RPG) oder das Erklärungsverfahren beim Rechtserwerb (GVG).

Die Räumlichen Entwicklungspläne (REP) als Instrument für die langfristige Gemeindeentwicklung sind in Ausarbeitung und sollten bie Ende 2022 abgeschlossen sein. Diese sollten grundsätzliche Aussagen über die angestrebte Siedlungsentwicklung enthalten, dabei sind insbesondere Siedlungsschwerpunkte, Verdichtungszonen, Freiräume für die Naherholung sowie die Gliederung der Bauflächen einschließlich der zeitlichen Abfolge der Bebauung unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Infrastruktur, des Schutzes vor Naturgefahren, des Klimawandels und der Energieeffizienz zu berücksichtigen. Diese grundsätzlichen Aussagen binden die Gemeindevertretung auch bei der Erlassung oder Änderung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen.

Tatsache ist auch, dass die Bauflächenreserven abnehmen, sagt Tittler: „Das heißt Baulandreserven gelangen verstärkt auf den Markt.“ Dieser Trend ist deutlich aus den Zahlen der Baulandreserven ablesbar: Während im Jahr 2001 noch rund 38 Prozent der Bauflächen (4.066,3 ha) ungenutzt waren, so sind es im derzeit (2020) noch knapp 28 Prozent (3.164,5 ha).

Pläne der Landesregierung zur Vermeidung von Bodenspekulation

Diese Entwicklung soll durch eine Maßnahmenpalette zur Vermeidung von Bodenspekulation fortgeschrieben werden, betont Landesrat Tittler: Mit den beiden Novellen des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes sind Bestimmungen in Kraft getreten, die zur Vermeidung von Bodenspekulation im Lande abzielen. Neu gewidmetes Bauland soll innert einem bestimmten Zeitraum (sieben Jahre) auch als solches genutzt werden. Käuflich erworbene Bauflächen sollen jenen Personen zur Verfügung stehen, die sie tatsächlich nutzen und müssen innert einem bestimmten Zeitraum (zehn Jahre) bebaut werden. Weiters trägt ein geeigneter Maßnahmenmix wie die konsequente Anwendung des Instruments der Vertragsraumordnung, das verstärkte Bauen auf fremdem Grund (im Wege des Baurechts) sowie Instrumente für eine aktive Bodenpolitik dazu bei, dass geeignetes Bauland am Markt zur Verfügung steht.

Tittler verweist auch auf das Arbeitsprogramm der Vorarlberger Landesregierung, das auf die aktive Bodenpolitik Bezug nimmt: „Der Erwerb von besonders bedeutsamen Grundstücken durch die öffentliche Hand ist ein wichtiges Instrument zur strategischen Gemeinde- und Regionalentwicklung. Die aktive Bodenpolitik durch Gemeinden wie auch durch das Land wird ausgebaut – damit auch in Zukunft an strategischen Plätzen gezielte Impulse gesetzt werden können, wie beispielsweise Quartiersentwicklungen oder Wohnbauprojekte.“

Die Einrichtung eines Vorarlberger Bodenfonds wird derzeit durch die berührten Fachabteilungen der Landesverwaltung geprüft. Wesentliche Aufgabe eines solchen wäre unter anderem die Sicherung und Verfügbarmachung von Grundstücksreserven für noch zu definierende Ziele wie beispielsweise der Schaffung von leistbarem Wohnraum.


Quelle: Land Vorarlberg



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