Kärnten: Wolfsmanagementplan muss geändert werden

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Wolf - Symbolbild
© christels, pixabay.com
12 Jul 18:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Gruber: Gailtaler Antrag auf Ausnahme von Schonvorschriften für den Wolf wird raschest geprüft – Auch Kärnten will Voraussetzungen für Verordnung von Weideschutzgebieten schaffen, in denen Entnahme von Großraubwild schneller möglich ist

Klagenfurt (LPD). Wiederholte Meldungen von Wolfsrissen bei Weide- und Wildtieren auf Almen bereiten derzeit in Kärnten massive Probleme. Aktuell geht der Wolfsbeauftragte des Landes Kärnten von 40 Tieren aus, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf getötet wurden. Gailtaler Almgemeinschaften haben deshalb einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften gestellt, mit dem Ziel, den Wolf im betroffenen Gebiet bejagen zu können. „Dieser Antrag wird umgehend und raschest von der Behörde geprüft“, sagt Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber und betont: „Wir werden jeden rechtlichen Spielraum ausnutzen, den wir hier haben. Der Wolf hat auf unseren Almen nichts verloren. Ich bin sofort bereit, einen Abschuss-Bescheid zu unterzeichnen, wenn die Behörde dafür grünes Licht gibt.“

So genannte Problemwölfe können rechtlich zwar entnommen werden. Die Herausforderung sei aber die Definition, ab wann ein Wolf von der Behörde als verhaltensauffällig eingestuft wird. „Wir haben uns da an den Wolfsmanagementplan des Österreichzentrums zu halten, dessen Auslegung sehr streng ist. Aus meiner Sicht gehört diese Grundlage geändert“, so Gruber. Denn besagter Wolfsmanagementplan sieht keine Entnahme von Wölfen vor, wenn sich Weidetiere ungeschützt auf der Alm befinden und angegriffen werden. „Vorgaben wie Elektrozäune oder Bewachung durch Herdenschutzhunde, wie sie der Wolfsmanagementplan empfiehlt, gehen völlig an der Realität unserer Almwirtschaft vorbei“, sagt Gruber.

Ein Umdenken auf EU-Ebene, um den Schutzstatus des Wolfs generell zu senken, sei derzeit nicht in Sicht. Daher lässt Gruber prüfen, ob landesgesetzliche Maßnahmen möglich sind, um zumindest die Behördenverfahren zu beschleunigen, die einem Abschuss-Bescheid zwingend vorausgehen. Ähnlich wie es Tirol versucht, könnte man auch in Kärnten Weideschutzgebiete definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen sind. „Damit hätten wir langfristig eine Handhabe, um Problemwölfe schneller bejagen zu können und so unsere Almbauern und ihre Weidetiere zu schützen“, so der Agrarreferent.


Quelle: Land Kärnten



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