Innsbruck: Wohnung – nur wenige Klicks entfernt

Slide background
Wer sich lieber persönlich beraten lässt, ist in den neuen Räumlichkeiten der städtischen Wohnungsvergabe in der Bürgerstraße 8 herzlich willkommen.
Foto: K. Rudig
10 Jun 19:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Stadt Innsbruck bietet ab sofort ein modernes, transparentes System für WohnungswerberInnen, das nicht nur bedürfnis-, sondern vor allem kundInnenorientiert ist.

Seit 1. Juni gilt die neue Vormerkund Vergaberichtlinie für Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht. Die Wohnungsvergabeplattform steht online bereit und mit dem Innsbrucker Wohn-Ticket wurde gestartet. Es gibt viele neue Vorgaben und Änderungen, bei denen der Mehrwert für Innsbrucks BürgerInnen klar überwiegt.

Das Wohn-Ticket ist ab nun die Vormerkbestätigung (laut Vormerk- und Vergaberichtlinie) für die von der Stadt Innsbruck anerkannte wohnungswerbende Person. Sie besteht aus einer Nummer, welche als persönliche Identifikationsnummer im gesamten Vormerk- und Vergabeprozess gilt. Via Online-Vergabeplattform kann man damit künftig auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Referates Wohnungsvergabe nach einem neuen Zuhause suchen. „Die Plattform ist benutzerfreundlich und so konzipiert, dass sie für Wohnungssuchende intuitiv zu bedienen ist“, freut sich Vizebürgermeister Georg Willi. „Die Wohn-Ticketnummer, die an die beim Wohnungsservice hinterlegte Mail-Adresse versandt wurde, ist zugleich der Benutzername für die Plattform. Versehen mit einem individuellen Passwort ist es ein Leichtes, sich einen Überblick über das städtische Wohnungsangebot zu verschaffen“, erläutert die Referentin für die Wohnungsvergabe Mag.a Marie-Therese Lampe den neuen Service und empfiehlt Bestandskunden ohne E-Mail-Adresse, sich eine solche anzulegen, um vollumfänglich Zugang zu haben.

Wichtig zu wissen

• Das Wohn-Ticket ist für die Dauer eines Jahres gültig, d. h., es muss vor Ablauf dieses Jahres selbstständig verlängert werden.

• Veränderungen der persönlichen Verhältnisse müssen innerhalb von vier Wochen dem Referat Wohnungsvergabe über den Mitgliederbereich der Plattform gemeldet werden.

  • Laut Vormerk- und Vergaberichtlinie gibt es eine Bewerbungspflicht für Wohnungen, d. h. binnen sechs Monaten muss man sich auf mindestens drei Wohnungen bewerben. Ein Antrag kann nur einmalig bis zu sechs Monate ruhend gestellt werden.

• Sollte eine besonders zu berücksichtigende Bedingung laut Vormerk- und Vergaberichtlinie zutreffen (z. B. Vorliegen einer Notsituation, Tätigkeit in einem bestimmten Beruf, Ehrenamt etc.), muss dies aktiv dem Referat Wohnungsvergabe bekanntgegeben werden (Nachweis erforderlich).


Quelle: Stadt Innsbruck



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg