Kärnten: Wohnbauförderung ab 2022 für mehr Kärntnerinnen und Kärntner

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
26 Nov 08:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Land Kärnten erhöht Einkommensgrenzen für Förderwerber und führt erstmals Einschleifregelung ein – Wer Einkommensgrenze überschreitet, bekommt verringerte Förderung

Klagenfurt (LPD). Einen neuen Weg schlägt das Land Kärnten ab 2022 bei der Wohnbauförderung ein: Es werden nicht nur die Einkommensgrenzen kräftig erhöht – erstmals wird auch eine Einschleifregelung festgelegt. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute, Donnerstag, im Kärntner Landtag einstimmig beschlossen. „Wir wollen damit mehr Kärntnerinnen und Kärntner dabei unterstützen, Wohnraum für sich zu schaffen – von der Eigentumswohnung bis zum eigenen Haus“, erklärt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig.

Konkret wird die Einkommensgrenze für eine Person von 38.000 auf 43.000 Euro Jahresnettoeinkommen erhöht, für zwei Personen von 55.000 auf 67.000 Euro. Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 6.000 Euro. „Es ist wichtig, für Förderungen klare Grenzen einzuziehen, allerdings ist es unfair, wenn man nur wegen einer geringfügigen Überschreitung gleich um die gesamte Unterstützung umfällt. Daher führen wir ein neues System ein: Auch bei einer Überschreitung der Grenzen gibt es Förderungen, allerdings in geringerer Höhe“, erklärt Schaunig.

Überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie 75 Prozent der Förderungen. Überschreiten sie die Grenze um 20 Prozent, bekommen sie 50 Prozent der Fördersumme. Und überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um 30 Prozent, erhalten sie immerhin noch 25 Prozent der Förderung.

Auch die Fördersummen werden erhöht, sowohl bei den Krediten als auch bei den Einmalzuschüssen“, kündigt Schaunig an. Weitere Vereinfachungen in bestehenden Förderrichtlinien wird der Wohnbauförderungsbeirat in seiner nächsten Sitzung behandeln. Alle Details zur neuen Wohnbauförderung 2022 werden im Dezember veröffentlicht.




Quelle: Land Kärnten



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