Kärnten: Wohnbauförderung - Schaunig kündigt Ausweitung und Aufstockung an

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Wohnbaureferentin Landeshauptmann Stellvertreterin Gaby Schaunig mit KommR Michael Gebauer Obman des Vereins für Wohnbauförderung.
Foto: Büro LHStv.in Schaunig
13 Apr 13:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wohnbaureferentin Schaunig bei Austausch mit gemeinnützigen Bauvereinigungen aus ganz Österreich – Für Mieterinnen und Mieter im Genossenschaftsbereich soll Baukostenbeitrag entfallen – Nächstes Wohnbauprogramm des Landes mit noch mehr gemeinnützigem Miet- und Eigentumswohnbau und Sanierung

KLAGENFURT. Zu einer Vorstandsklausur trat heute der Verein für Wohnbauförderung – eine österreichweite Interessensvertretung gemeinnütziger Bauvereinigungen – in Klagenfurt zusammen. Als Ehrengast war Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig geladen, mit der sich die Teilnehmenden über das vorbildhafte System der Kärntner Wohnbauförderung für den gemeinnützigen Wohnbau und innovative Wohnformen austauschten. Intensiv diskutiert wurden zudem die Rahmenbedingungen des Wohn- und Baupakets des Bundes und die vielen offenen und unschlüssigen Punkte, die darin enthalten sind.

„Der gemeinnützige Wohnbau in Österreich ist ein Schatz, um den uns viele Länder beneiden. Er stellt sicher, dass wir den Menschen leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen können“, erklärte Wohnbaureferentin Schaunig. Rund zwei Drittel der Mietwohnungen in Kärnten sind gemeinnützig verwaltet, jährlich kommen im Schnitt 300 neue dazu. „Um sicherzustellen, dass Wohnraum in Kärnten auch künftig leistbar bleibt, möchte ich die Wohnbaudarlehen für gemeinnützige Bauvereinigungen von 80 auf 100 Prozent aufstocken“, kündigte Schaunig vor dem Expertengremium an. Dadurch würde der Baukostenbeitrag komplett entfallen, „der in Zeiten der Teuerung für Mieterinnen und Mieter zunehmend zur Belastung wird“. Auch das Wohnbauprogramm 2026 – 2028, das dieses ausgearbeitet wird, soll zahlenmäßig ausgeweitet werden und wird sowohl attraktive Miet- als auch Eigentumsprojekte umfassen, insbesondere auch im Großraum entlang der Koralmbahn.

Ebenfalls ausgeweitert werden soll die Kärntner Wohnbeihilfe, und zwar um Heiz- und Betriebskosten. „Auch die Einkommensgrenzen und Beihilfenhöhen möchte ich aufstocken, und zwar insbesondere für Familien mit Kindern“, kündigte Schaunig an.

Neben dem Neubau liegt der Fokus der Kärntner Wohnbauförderung auf der Sanierung. Knapp 15.000 gemeinnützige Wohnungen wurden in den vergangenen zehn Jahren in Kärnten saniert. Hier setzt auch einer der größten Kritikpunkte am Bundespaket für den mehrgeschossigen Wohnbau an: „Die Bundesmittel haben jeweils ein Neubau- und Sanierungs-,Mascherl‘, das heißt, die Länder können nicht selbst entscheiden, wieviel sie in Neubau investieren und wie viel in Sanierung. Aus meiner Sicht hätte mehr für Sanierung bereitgestellt werden sollen. Dazu kommt, dass nur ökologische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, nicht aber solche zur Verbesserung der Barrierefreiheit, wie etwa ein Lifteinbau“, erklärte Schaunig.

Im Sinne der Kosteneffizienz ist es bei großen Sanierungsvorhaben üblich, nicht nur die Energiekennzahlen, sondern viele Parameter des Gebäudes zu verbessern – vom Brandschutz über den Schall- und Feuchtigkeitsschutz bis hin zu Barrierefreiheit und Wohnkomfort, Teilung oder Zusammenlegung von Wohnungen, Anbauten von Balkonen oder Erneuerung aller Leitungen. „Das alles dient ebenfalls dem Klimaschutz, da all diese Maßnahmen die Lebens- und Nutzungsdauer des Gebäudes maßgeblich verlängern. Sie fallen aber nicht unter die enge Auslegung des ökologischen Sanierungsbegriffs im Bundesbaupaket“, erläuterte Schaunig. Wie eine Abholung der Mittel für Sanierungsvorhaben unter diesen Gesichtspunkten funktionieren soll, wurde bei der Vorstandssitzung intensiv diskutiert.

„Leider konnte ich den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der gemeinnützigen Bauvereinigung keine Auskunft dazu geben, da der Bund den Ländern diese und viele andere Antworten auf offene Fragen zu seinem Wohn- und Baupaket bislang schuldig geblieben ist“, erklärte die Wohnbaureferentin. Dazu zählt etwa auch die Frage der Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel auf Folgejahre. „So, wie es jetzt ausschaut, kann nur ein Teil dessen, was nicht sofort ausgeschöpft wird, ins jeweilige Folgejahr übertragen werden. Jeder, der schon einmal ein Bauprojekt abgewickelt hat, weiß aber, dass der Faktor Zeit vielen Einflüssen unterliegt. Größere Projekte müssen geplant und ausgeschrieben werden, dafür gibt es festgelegte Fristen, das wird alles sehr knapp“, stellte Schaunig fest und verwies auf die außerordentliche Konferenz der Wohnbaureferentinnen und -referenten in der kommenden Woche, in der sich die Länder darüber austauschen und dann geeint mit Verbesserungsvorschlägen an den Bund herantreten wollen.


Quelle: Land Kärnten



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