Innsbruck: Winterdienst startet

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Sind verantwortlich für den Winterdienst der Stadt Innsbruck (v. l.): Straßenbetrieb-Amtsvorstand Peter Hölzl, Werkstättenleiter Dietmar Auer, Straßenmeister Thomas Leyss und Fuhrparkleiter Erwin Weidacher.
Foto: W. Giuliani
04 Nov 14:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadt Innsbruck betreut 550 Straßenkilometer; Radwegeräumung wird fortgesetzt

Im städtischen Amt für Straßenbetrieb herrscht seit Kurzem wieder Hochbetrieb: Die Einsatzflotte der Schneeräumung ist einsatzbereit, um insgesamt 550 Kilometer Straße, einen Teil der Gehsteige sowie die Hauptradwege bei Schneefall verkehrstauglich zu machen. „Die Räumung erfolgt nach einem geordneten Einsatzplan und wird bei Schneefall entsprechend angepasst. Entscheidend für die Dienstpläne ist die Wetterprognose am Vortag“, erklärt die zuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.

Insgesamt sind 14 Großfahrzeuge und 12 Geräteträger des Straßenbetriebes, unterstützt durch Frächter und Landwirte mit 22 Traktoren mit Schneepflug und Streuer, 3 Traktoren mit Schneeschleuder, 12 Radlader sowie bis zu 50 Lastkraftwagen verfügbar.

Räumpflicht für private GrundeigentümerInnen

Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl vom Amt für Straßenbetrieb klärt auf: „Für Gehsteige und deren Räumung sind prinzipiell private Grundeigentümerinnen und Grundbesitzer zuständig.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen jene von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür Sorge zu tragen, öffentliche Gehsteige und Gehwege inklusive Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen zu säubern.“ Die Räumnfplicht gilt von 6 bis 22 Uhr. Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von eine Meter zu säubern und zu bestreuen.

Räumungsvereinbarungen

Die Stadt Innsbruck hat 2021 die automatische Räumung von Gehsteigen in der Kernzone (Innenstadt) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe zugunsten privater Räumungsvereinbarungen geändert. Gehwege und Gehsteige, für die keine Vereinbarung abgeschlossen wurde, werden vom Straßenbetrieb nicht geräumt, macht Hölzl aufmerksam.

Radwege werden auch 2022/23 geräumt

Die im Vorjahr in einem Pilotprojekt durchgeführte Räumung der Hauptradwege (Innpromenade), für die gesetzlich keine öffentliche Räumpflicht vorgesehen ist, wurde evaluiert. Diese wird auch im Winter 2022/23 fortgeführt, freut sich Stadträtin Schwarzl: „Sichere und ganzjährig befahrbare Radwege zur Verfügung zu stellen, ist uns als Stadt ein wichtiges Anliegen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen, die durch ihr Mobilitätsverhalten einen Beitrag zur klimaneutralen Stadt leisten.“


Quelle: Stadt Innsbruck



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