Innsbruck: Winterdienst - Gemeinsam für Sicherheit
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Gutes Zusammenwirken unerlässlich – AnrainerInnen verpflichtet
Mehr als 550 Kilometer an Straßen und Wegen, die im Winter geräumt werden müssen, betreut der Straßenbetrieb im Innsbrucker Stadtgebiet. Zusätzlich zum Einsatz der Mitarbeitenden sind auch AnrainerInnen gesetzlich dazu verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken freizuhalten – außer, es wurde ein Vertrag zur Betreuung im städtischen Kernbetreuungsgebiet abgeschlossen. Besonders zu beachten ist auch, dass die Durchfahrtsbreite von 1,80 Metern für Einsatzfahrzeuge sichergestellt sein muss. Stadträtin Mag.a Mariella Lutz, Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger (Straßenbetrieb) und das Team des Straßenbetriebs sind bereit für den Winterdienst und freuen sich auf die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung.
„Unsere tüchtigen Mitarbeiter sind auch heuer wieder über den ganzen Winter mit vollem Einsatz für die Sicherheit der Straßen unterwegs, auch schon vor dem ersten Schneefall. Damit sie reibungslos arbeiten können, sind auch Anrainerinnen und Anrainer gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehsteige vor ihren Liegenschaften frei zu halten und zu streuen. Wenn alle zusammenhelfen, kommen wir auch heuer wieder gut durch den Winter. Vielen Dank an alle, die sich täglich um die Sicherheit auf unseren Straßen und Wegen kümmern!“, betont die ressortzuständige Stadträtin Mariella Lutz.
„Unsere Räumfahrzeuge brauchen Platz. Damit auch sichergestellt wird, dass unsere Mitarbeiter optimal arbeiten können, bitten wir, vor allem auch Fahrräder und E-Scooter so zu platzieren, dass immer eine Durchfahrtsbreite von mindestens 1,80 Metern gegeben ist. Im gemeinsamen Zusammenwirken von privatem Verantwortungsbewusstsein und dem Einsatz unserer Mitarbeiter kann so die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet auch heuer wieder bestmöglich gewährleistet werden“, führt Amtsvorstand Johannes Wetzinger aus.
Winterdienst
Im Winter führen die zuständigen Straßenmeister laufend Kontrollen im Stadtgebiet durch, das Team des Winterdienstes kümmert sich um die Schneeräumung auf Straßen, Geh- und Radwegen in seinem Zuständigkeitsbereich. An Tagen mit besonders starkem Schneefall sind zusätzliche Räum- und Sonderfahrzeuge externer Dienstleister im Einsatz.
Quelle: Stadt Innsbruck
