Kärnten: Wildbach- und Lawinenverbauung für St. Jakob im Rosental

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Kärnten

19 Sep 12:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Klagenfurt (LPD). Beim Hochwasser im Dezember 2017 wurde vor allem die Ortschaft Kanin in der Gemeinde St. Jakob im Rosental arg in Mitleidenschaft gezogen. Durch kürzlich beschlossene Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung soll dies in Zukunft verhindert werden. Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Daniel Fellner: „Es ist mir ein Herzensanliegen, die Menschen im Land so weit wie möglich vor Naturgefahren zu schützen. Aus diesem Grund investieren wir im Land Kärnten so viel in Hochwasserschutzmaßnahmen wie nie zuvor. Durch die nunmehr beschlossenen Maßnahmen wird der Ortsteil Kanin mit 15 Wohnhäusern, 16 Wirtschaftsgebäuden und diversen Infrastruktureinrichtungen geschützt. Ebenso wird die Hochwassersicherheit im Ortsteil Schlatten, wo einige Grundstücke sogar innerhalb der Roten und Gelben Gefahrenzone des Biuschabaches liegen, sowie beim Anwesen „Fichtenheim“, das derzeit in der Roten Gefahrenzone des Bärengrabens steht, erhöht“.

Wie schon bei vielen Verbauungsprojekten leistet auch hier das Straßenbaureferat des Landes einen finanziellen Beitrag zu den Bauarbeiten. „Durch die Gesamtmaßnahmen des Schutzwasserverbands Rosental wird Basisinfrastruktur im ländlichen Raum wie Straßen und Brücken des Landes ebenso geschützt. Deshalb sind wir auch an dem Projekt in Kanin beteiligt, um die Sicherheit für Bevölkerung und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen“, betont Straßen- und Brückenbaureferent Martin Gruber.

Die Hochwassersicherheit soll durch die Vergrößerung des Gerinnequerschnittes im Siedlungsbereich, eine dem Gelände besser angepasste Linienführung und durch Sohl- und Ufersicherungen zur Erosionsvermeidung hergestellt werden. Fellner: „Nach Ausführung der Schutzmaßnahmen wird sogar eine Rückstufung der Gefährdung möglich sein, sodass das Wohnhaus „Fichtenheim“ künftig nicht mehr in der Roten Gefahrenzone des Bärenbaches liegt“.

Die Arbeiten werden bis 2023 dauern, die Kosten belaufen sich auf insgesamt 450.000 Euro, wovon insgesamt 25 Prozent vom Land Kärnten getragen werden.


Quelle: Land Kärnten



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