Wien: Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr zur neuen 15a-Vereinbarung Elementarpädagogik

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Wien

22 Mai 07:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bildungsstadtrat Wiederkehr begrüßt Mittelaufstockung und fordert Qualitätsausbau

Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr nimmt zu aktuellen Neuerungen der 15a-Vereinbarung Stellung und weist auf die enormen Aufgaben der Elementarpädagogik in Österreich hin: „Die Herausforderungen sind dabei in Wien – insbesondere bei Integration, Sprachförderung und Chancengerechtigkeit – österreichweit am größten.“ Wien ist beim quantitativen Ausbau und den VIF (Vereinbarkeitsindikator Familie und Beruf) konformen Angeboten Vorreiter. In keinem anderen Bundesland gehen so viele unter 3-Jährige in den Kindergarten, was nicht zuletzt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein extrem wichtiger Faktor ist. „Auch bei den Öffnungszeiten und der Zahl der Schließtage ist Wien Spitzenreiter. Nach diesem starken quantitativen Ausbau ist nun dringend ein massiver qualitativer Ausbau notwendig, um im Sinne einer erfolgreichen Pädagogik sowie im Sinne der Entlastung der Pädagog*innen das Betreuungsverhältnis in den Gruppen zu verbessern und so den individuellen Entwicklungsbedingungen der Kinder in der ersten Bildungseinrichtung gerecht werden zu können“, so Wiederkehr. Eine Grundlage für einen langfristig abgesicherten Qualitätsausbau liefere die neue 15a-Vereinbarung – bei allen begrüßenswerten Punkten, die auch enthalten sind – leider nicht.

„Das Commitment von Bund und Ländern, die Mittel für die Elementarbildung aufzustocken, ist zu begrüßen. Auch die stärkere Flexibilisierung der Mittelverwendung ist ein Schritt in die richtige Richtung und berücksichtigt – zumindest teilweise – die sehr unterschiedlichen Herausforderungen der einzelnen Bundesländer. Eine budgetäre Erhöhung von 60 Millionen € pro Jahr für ganz Österreich bedeutet für Wien keine deutliche Verbesserung der Situation.“, so Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr. Beim insbesondere für Wien entscheidenden Faktor – der Verbesserung der Qualität durch mehr Personal und kleinere Gruppen – bietet die neue 15a-Vereinbarung leider keine Neuerungen und somit auch nicht die Grundlage, für ein nachhaltiges Anheben der Qualität.

Wiederkehr betont zudem, dass es im Sinne der Chancengerechtigkeit und der Wahrung des Rechts auf Bildung eines jeden Kindes dringend erforderlich sei, dass 15a-Gelder auch explizit für inklusive Bildungsplätze und entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung eben dieser abgerufen werden können. „Hier müsste von Seiten der Bundesregierung, wenn der Nationale Aktionsplan Behinderung (2022 – 2030) mehr als ein Lippenbekenntnis sein soll, dringend Mitverantwortung übernommen werden“, so Wiederkehr.

Zudem soll künftig eine Neuregelung der Kofinanzierung von Unterstützungspersonal an Schulen über den Finanzausgleich geregelt werden. Der Wiener Bildungsstadtrat begrüßt dieses Vorhaben: „Sowohl die administrativen Unterstützungskräfte als auch die Schulsozialarbeiter*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein chancengerechtes Bildungssystem. Wir sind in Wien auch im Bereich der Schulsozialarbeit Vorreiter und freuen uns, den dringend notwendigen weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit gemeinsam mit dem Bildungsministerium in den kommenden Jahren angehen zu können.“, so Wiederkehr abschließend.


Quelle: Stadt Wien



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