Wien: Wien vereinfacht Zugang zu COVID-19-Schutzimpfung

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Impfung - Symbolbild
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26 Jun 08:02 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aus der bisherigen österreichweiten Kommunikation rund um die COVID-19-Schutzimpfung kann man vor allem eine Ableitung ziehen: Sie muss klar, nachvollziehbar und leicht verständlich sein. Im Einklang mit den bestehenden Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Stand 25.04.2022) wird für die Wienerinnen und Wiener der Zugang zu einer COVID-19-Schutzimpfung nach den untenstehenden Maßgaben in allen städtischen Impfzentren vereinfacht und ermöglicht.

Oberste Priorität: Grundimmunisierung so schnell wie möglich abschließen

Die Grundimmunisierung bedeutet, dass die COVID-Schutzimpfung grundsätzlich erst mit drei Impfungen abgeschlossen ist. (Seite 9, Anwendungsempfehlungen Nationales Impfgremium)

Beim mRNA-Impfstoffen würde dies folgendes Impfschema zur Grundimmunisierung bedeuten:

Erstimpfung; Zweitimpfung 21/28 Tage nach der Erstimpfung; Drittimpfung frühestens 4 und möglichst 6 Monate nach der Zweitimpfung.

Nachdem die größte Schutzwirkung erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erwirkt werden kann, wird allen Wienerinnen und Wienern, deren zweite Impfung 4 Monate oder länger her ist, ehestmöglich eine 3. Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen.

Wann kann man sich in Wien eine dritte Impfung holen?

Das Nationale Impfgremium schreibt in seinen Anwendungsempfehlungen (Seite 9), dass eine 3. Impfung auf Wunsch, bei medizinischer Indikation oder bei epidemiologischen Anlässen bereits 4 Monate nach der Zweitimpfung erfolgen kann. Darunter fallen zum Beispiel die vor uns liegende Infektionswelle im Sommer, der Kontakt zu Personen mit Risikoerkrankungen, eigene Risikoerkrankungen, der Besuch von Angehörigen vulnerabler Gruppen oder auch bei hoher Kontaktfrequenz im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder voranstehenden Auslandsreisen. Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Das bedeutet für Wien: Alle Personen, im Alter von 5 Jahren oder älter, ist eine dritte Impfung 6 Monate nach der zweiten Impfung dringend empfohlen, um die Grundimmunisierung damit abzuschließen.

Allen Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, wird die dritte Impfung auf eigenen Wunsch auch 4 Monate nach der zweiten Impfung in allen städtischen Impfzentren gerne ermöglicht.

Wann kann man sich in Wien eine Auffrischungsimpfung holen?

Das Nationale Impfgremium schreibt in seinen Anwendungsempfehlungen (Seite 17) ausdrücklich, dass auf persönlichen Wunsch eine Auffrischungsimpfung frühestens ab 4 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (3. Impfung) verabreicht werden kann, empfiehlt diese jedoch nach 6 Monaten. Darüber hinaus schreibt das Nationale Impfgremium explizit: Personen mit Impfwunsch sollte eine Auffrischungsimpfung nicht vorenthalten werden. Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Das bedeutet für Wien: Alle Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, deren Grundimmunisierung bereits 6 Monate her ist, können sich in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung holen.

Alle Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, deren Grundimmunisierung 4 Monate her ist, wird in den städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung ermöglicht und entsprechend der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht vorenthalten.

Für Personen unter 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung vorerst nicht vorgesehen.

Allgemeine Hinweise zu den Fristen

Bei Personen mit einer Beeinträchtigung des Immunsystems (durch Erkrankung und/oder medikamentöse Behandlung) kann aus medizinischen Gründen ein Verkürzung der Impfintervalle medizinisch geboten sein. In diesen Fällen bitten wir um die direkte Kontaktaufnahme mit den behandelnden ÄrztInnen oder den impfenden ÄrztInnen in den städtischen Impfzentren. Man kann hierzu telefonisch über 1450 oder online über impfservice.wien einen Beratungstermin für die weitere Abklärung vereinbaren. (Schluss) red


Quelle: Stadt Wien



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