Wiener Neustadt: Widerstand gegen die Staatsgewalt bei Verkehrsanhaltung

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20 Nov 12:17 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine zivile Verkehrsstreife des Stadtpolizeikommandos Wiener Neustadt wurde am 19. November 2022, gegen 09.40 Uhr, auf einen Pkw aufmerksam, der in Wiener Neustadt in Schlangenlinien fuhr und auch mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Beim Versuch das Fahrzeug anzuhalten, versuchte die Lenkerin die Verkehrsstreife von der Fahrbahn abzudrängen. Die Fahrzeuglenkerin ignorierte sämtliche Anhalteversuche der Polizeistreife, die den Pkw unter Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn verfolgte. Schließlich konnte die Weiterfahrt verhindert werden, indem Streifenkraftwagen den Fahrstreifen blockierten. Dennoch versuchte die Frau vorerst weiterzufahren. Dabei wurde ein Polizist am Bein bzw. Fuß leichten Grades verletzt.
Da die Fahrzeuglenkerin den Pkw weiter in Betrieb nehmen wollte und trotz intensiver Zusprache das Fahrzeug nicht verließ, wurde sie unter Anwendung von Körperkraft aus dem Pkw verbracht.
Die Frau war sichtlich alkoholisiert, jedoch zeitlich und örtlich orientiert. Sie ignorierte sämtliche Anweisungen, beschimpfte die einschreitenden Polizisten wüst und tätigte Fluchtversuche.
Die Fahrzeuglenkerin, bei der es sich um eine 23-jährige Frau aus dem Bezirk Baden handelt, wurde vor Ort vorläufig festgenommen.
Einen Alkotest mittels Alkomat verweigerte sie.

Im Zuge der weiteren Amtshandlung wurde festgestellt, dass die 23-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung ist und es sich bei dem von ihr vorgezeigten Führerschein um eine Totalfälschung handelt.
Die am Pkw montierten Kennzeichen sind zudem gestohlen.
Im Fahrzeug wurde weißes Pulver – vermutlich Suchtmittel – sichergestellt. Diesbezüglich sind die Ermittlungen des Operativen Kriminaldienstes des Stadtpolizeikommandos Wiener Neustadt noch im Gange.

Die 23-Jährige wird über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in die dortige Justizanstalt eingeliefert. Weiters wird sie wegen den Verwaltungsübertretungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.



Quelle: LPD Niederösterreich



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