Vorarlberg: Weiterer Ausbau der Elektromobilität

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Vorarlberg

06 Jän 17:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Zadra: Landesförderungen für E-Fahrzeuge im öffentlichen Interesse und zur gewerblichen Nutzung

Bregenz (VLK) – Elektromobilität hat heuer weiter an Fahrt zugenommen. Um den eingeschlagenen Kurs in Richtung nachhaltigem heimischen Mobillitätssystem weiter fortzuführen, haben Land und Bund ein lukratives Fördermodell in Kraft gesetzt. „E-Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sowie E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Nutzung werden auch im Jahr 2023 vom Land gefördert“, informiert Landesrat Daniel Zadra.

Im Jahr 2016 startete der Bund eine Förderaktion „Elektro-PKW im öffentlichen Interesse". Zur Sicherstellung der Kontinuität der Förderbedingungen startete das Land Vorarlberg zeitgleich eine eigene Förderaktion, mit der die Unterstützung für „Elektro-PKW im öffentlichen Interesse" verlängert werden konnte. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 123 Fahrzeuge gefördert. Der Großteil wird für soziale Dienste, wie z.B. Krankenpflegedienste, Essen auf Rädern und Carsharing eingesetzt. Die Förderung des Landes beträgt 2.500 Euro pro Neufahrzeug und 1.500 Euro pro Gebrauchtfahrzeug und ist mit 30 Prozent der Anschaffungskosten beschränkt.

Das Förderprogramm „Elektro-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe,
Gebietskörperschaften und Vereine“ wurde im Jahr 2021 initiiert und ist eine Maßnahme im Rahmen des Programms „Energieautonomie Vorarlberg" zur Umsetzung der Ziele im Bereich Elektromobilität und zur Reduktion der C02-Emissionen. Im genannten Fahrzeugsegment bis max. 3,5 Tonnen sind von immer mehr Herstellern praxistaugliche Modelle am Markt verfügbar. „Bei der Zulassungsstatistik ist aber noch Luft nach oben“, führt der Landesrat an. Die Marktdurchdringung im Segment bis 3,5 Tonnen ist noch gering, die Tendenz jedoch stark steigend. 2022 wurden insgesamt 66 E-Fahrzeuge zur Förderung beantragt. Die Landesförderung beträgt bis zu 3.000 Euro pro Fahrzeug und kann zusätzlich zur Förderung des Bundes in Anspruch genommen werden.


Quelle: Land Vorarlberg



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