Vorarlberg: Weitere Erleichterung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen

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Vorarlberg

27 Nov 11:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz tritt Kraft

Bregenz (VLK) – Das Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes wurde in der letzten Landtagssitzung im Dringlichkeitswege beschlossen und tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Im Rahmen der Novelle wird eine deutliche Erhöhung des Schwellenwertes für die Bewilligungsfreistellung von Photovoltaikanlagen von derzeit 100 kWpeak auf 500 kWpeak umgesetzt. „Diese Erleichterung betrifft Personen bzw. Unternehmen, die Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugen und verkaufen (Elektrizitätsunternehmen), also nicht bloß für ihren Eigenverbrauch erzeugen“, informieren die Landesräte Johannes Rauch und Marco Tittler.

Ein zentrales Ziel der Energieautonomie ist, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern abgedeckt wird. Der Ausbau der Photovoltaik ist neben der Wasserkraft daher ein wichtiger Baustein für die Zielerreichung. Im Regierungsprogramm ist mit PVx3 eine Verdreifachung der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2030 vorgesehen. Mit der Erhöhung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsgrenze wird die Errichtung von großen Anlagen erleichtert und leistet einen wichtigen Beitrag zum Photovoltaik-Ausbauziel.

„Nach bestehenden Genehmigungserleichterungen im Baurecht wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen jetzt auch elektrizitätsrechtlich erleichtert. Vorarlberg nimmt österreichweit eine Vorreiterrolle ein“, zeigt sich Landesrat Johannes Rauch erfreut: „Damit setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Energieautonomie und zur aktiven Umsetzung von Klimaschutz in Vorarlberg“.

Anlagen für Gewerbe und Industriebetriebe

Die Erhöhung der Genehmigungsfreistellung betrifft Anlagen über 100 kWp. Anlagen dieser Größe werden vermehrt auf Dächern von Gewerbe und Industriebetrieben installiert. „Die Vorarlberger Wirtschaft ist ein wichtiger und starker Partner im Prozess der Energieautonomie. Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer Schritt in Richtung Deregulierung und Entbürokratisierung. Gleichzeitig schafft sie die Grundlage für attraktive Investitionen, die auch ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft sind“, betont Landesrat Tittler.


Quelle: Land Vorarlberg



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